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Frage von Detlef B. •

Frage an Sören Link von Detlef B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Link,

wie werden Sie bei der Abstimmung zur geplanten Diätenerhöhung für die Landtagsabgeordneten in NRW abstimmen? Bitte begründen Sie Ihre Antwort falls Sie der Diätenerhöhung zustimmen.

vielen Dank im voraus

Detlef Benning

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Benning,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de vom 15. Dezember 2011, in der Sie fragen, wie ich mich in der Frage der diskutierten Versorgungsanpassung für Abgeordnete des Landtags NRW verhalten werde: Um es kurz zu sagen: Ich weiß es derzeit noch nicht, weil die Diskussion im Landtag NRW noch läuft (und u.a. eine Anhörung mit Experten hierzu geplant ist) und meine Meinungsbildung vor diesem Hintergrund noch nicht abgeschlossen ist.

Ich kann nachvollziehen, dass es bei den Bürgerinnen und Bürgern Unverständnis und Ärger auslöst, wenn jedes Jahr neu die Anpassung von Diäten, oder, wie in diesem Jahr, die Anpassung zur Sicherung der Altersbezüge der Abgeordneten in der Presse als unverantwortliche Selbstbedienung dargestellt wird. Diese Anpassung ist eine Aufgabe, die das Bundesverfassungsgericht den Abgeordneten zugewiesen hat, auch wenn es von den meisten Abgeordneten lieber an eine unabhängige Kommission abgegeben würde, um genau diesen Anschein zu vermeiden. Da dies aber auf Grund der rechtlichen Lage nicht möglich ist, kann ich Ihnen versichern, dass die Abgeordneten des Landtages sich dieser Aufgabe mit sehr großer Sorgfalt stellen. So hat der Landtag gemeinsam mit der Reformkommission ein System entwickelt, das diese Anpassungen an die allgemeine Entwicklung des Landes angliedert und anpasst. Natürlich kann man auch in dieser Frage unterschiedlicher Auffassung sein, ob, wann oder in welcher Höhe eine Veränderung angemessen ist.

Ich verhehle nicht, dass ich bei der aktuellen Debatte sowohl Argumente gehört habe, die für eine Anpassung der Versorgungsleistungen sprechen, als auch solche, die dagegen sprechen. Insofern bin ich sehr gespannt auf die Erkenntnisse, die ich hoffentlich aus der Anhörung hierzu ziehen kann. Ich schließe nicht aus, dass es im Lichte dieser Erkenntnisse noch zu Änderungen am ursprünglichen Vorschlag kommen wird.
Ich kann mich aber auch der Argumentation des Landtagspräsidiums nicht völlig verschließen, das mit der aktuellen Entscheidung versucht hat, einen Fehler zu korrigieren, der bei der ersten Änderung der Abgeordnetenbezüge im Jahr 2005 gemacht worden ist. Ich möchte Ihnen dazu gerne einige Erläuterungen geben.

Im Jahr 2005 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Systems der Abgeordnetenbezüge einstimmig beschlossen. Diese Reform gilt als vorbildlich, setzt sie doch den Vorschlag einer unabhängigen Kommission um.
Sie hatte drei wesentliche Ziele:
• Transparenz der Abgeordnetenbezüge,
• Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und
• Sicherstellung einer dem Amt angemessenen Bezahlung.
Um diese Ziele zu erreichen, wurden nicht nur die Privilegien steuerfreier Pauschalen konsequent abgeschafft und das volle Einkommen der Versteuerung unterworfen.
Zudem wurde die bisherige staatliche Altersversorgung abgelöst durch ein Versorgungswerk, in das die Abgeordneten Pflichtbeiträge zu leisten haben. Damit wurde und wird eine eigenständige Altersversorgung durch die Abgeordneten selbst aufgebaut. Auch die Abgeordneten, die noch in der Phase der alten Regelungen in den Landtag kamen, zahlen jetzt die Pflichtbeiträge, obwohl sich ihre Ansprüche dadurch nicht weiter aufbauen. Sie profitieren in ihrer Altersversorgung auch nicht mehr von einer Erhöhung der Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk. Diese Solidarität von Abgeordneten, die schon lange dem Parlament angehören, sorgt somit zusätzlich für die Zukunftssicherung des Versorgungswerks.

Bei der Umsetzung der Diätenreform 2005 waren zwei wesentliche Aspekte noch nicht abschließend zu beurteilen:
1. Wie können in einem transparenten Verfahren die Anpassungen der Bezüge erfolgen?
2. Reicht der verbindlich für das Versorgungswerk vorgesehene Betrag zur Sicherstellung einer angemessenen Altersversorgung aus?

Die erste Frage konnte bereits in der 14. Wahlperiode durch die Neufassung des § 15 AbgG NRW und einer absolut transparenten Aufschlüsselung der Veränderungsbeträge gelöst werden. Es wurde ein Index eingeführt, nach dem sich die Anpassungen berechnen. Maßstab für die Anpassung sind u.a. die jährlichen Veränderungsraten der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen, die Veränderungsrate der Renten, des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe sowie des Verbraucherpreisindexes.
Zur Beantwortung der zweiten Frage (Angemessenheit der Versorgung) mussten die Erfahrungen des Aufbaus des Versorgungswerks und der Entwicklung der Ergebnisse innerhalb der ersten Legislaturperiode des neuen Abgeordnetenrechts ausgewertet werden. Dabei hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich für die Altersvorsorge vorgesehene und unmittelbar an das Versorgungswerk weitergeleitete Betrag nicht zur Sicherung einer angemessenen Altersvorsorge ausreicht. Dies soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf korrigiert werden, ohne dass die vorbildlichen Grundlagen der Diätenreform in Frage gestellt werden.

Das Achte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sieht deshalb folgende Lösung vor:
• Der Anteil der Abgeordnetenbezüge, die der Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dient, wird separat ausgewiesen.
Dies dient der Transparenz und dem Nachweis, dass es nicht um die Erhöhung von aktuellen Bezügen geht, sondern die komplette Erhöhung zur Sicherung der Versorgung im Alter der Abgeordneten und deren Hinterbliebenen dient. Tatsächlich werden die Abgeordneten bei Annahme des Gesetzes je nach steuerlicher Einzelbetrachtung zwischen 60 und 200 Euro weniger netto im Monat haben.

Ergänzend möchte ich noch auf eine Tatsache hinweisen, die in der Presseöffentlichkeit gern „übersehen“ worden ist: Die geplante Anpassung der Pflichtbeiträge für die Abgeordneten führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltsplans des Landtags, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle des separaten Haushaltsplans des Landtags finanziert, d.h. wir sparen dieses Geld an anderer Stelle im Einzelplan des Landtags ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zumindest plausibel erklären, welche genauen Veränderungen derzeit anstehen und darstellen, warum diese Veränderungen nötig sind. Ich stehe Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch hierüber zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 
Sören Link MdL