Frage von Michael V. • 29.07.2024
Antwort von Sophie Ramdor CDU • 31.07.2024
Wie Sie auch bereits aus dem Gespräch mit meinem Kollegen wissen, finden wir das Urteil mehr als unglücklich, müssen aber die richterliche Entscheidung akzeptieren.
Wie Sie auch bereits aus dem Gespräch mit meinem Kollegen wissen, finden wir das Urteil mehr als unglücklich, müssen aber die richterliche Entscheidung akzeptieren.
Ein Verbotsantrag sollte daher aus meiner Sicht nur dann gestellt werden, wenn es eine sehr klare und überzeugende Beweislage gibt und entsprechende Hinweise unserer Sicherheitsbehörden vorliegen.
Einsatz von Studierenden und Referendaren/Ausweitung der Qualifikation/Gesundheitsförderung = positiv Erschließung Vollzeit differenziert betrachten