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Frage von Susanne K. •

Frage an Sonja Steffen von Susanne K. bezüglich Jugend

Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung ist ein wichtiges Thema. Frühkindliche Bildung prägt die Kindesentwicklung und gesellschaftliche Zukunft. Auch in der Kindertagespflege ist ein deutlicher Rückgang der Fachkräfte spürbar. Das liegt unter anderem an den schlechten Rahmenbedingungen und viel zu geringer Vergütung. 2015 waren es noch 1327 Kindertagespflegepersonen in MV, 2016 nur noch 1249. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig, die Vergütung wird aber von den Jugendämtern / Ausschüssen festgelegt. Deutschlandweit steht MV an unterster Stelle bei der Vergütung, Altersarmut ist vorprogrammiert. Gesetzlich vorgeschriebene Vertretungsregelungen gibt es kaum bis gar nicht. Gleiches gilt für Bundesförderprogramme incl. Kindertagespflege. Wie möchten Sie die Kindertagespflege, Eltern und deren Kinder zukünftig unterstützen, um dem SGB VIII, § 5 gerecht zu werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Minstedt, sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anfragen bei abgeordnetenwatch.de. Da Sie ähnliche Fragen zum Thema Kindertagespflege gestellt haben, möchte ich Ihre Fragen gerne gemeinsam beantworten.

Auch mich beschäftigt die Situation der Tagesmütter und Tagesväter. Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule in der Kinderbetreuung. Sie ist eine zur Kindertageseinrichtung gleichwertige Betreuungsform, die sich durch eine besonders familiennahe Betreuung auszeichnet.

Die Formen der Kindertagespflege sind vielfältig: Tagesmütter und Tagesväter können selbstständig tätig oder bei einem öffentlichen oder freien Träger, einem Unternehmen oder bei Eltern bzw. Elterninitiativen fest angestellt sein. Dementsprechend reichen auch die Qualifikationen der Tagespflegepersonen von der Ausbildung zur Fachkraft bis zur Qualifizierung in Vorbereitungskursen.

Überwiegend sind Tagespflegepersonen selbstständig tätig und erhalten eine Geldleistung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Den rechtlichen Rahmen gibt das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor, die gesetzliche Umsetzung erfolgt durch die Länder und Kommunen. Wir haben in dieser Legislaturperiode eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ ins Leben gerufen, um die Diskussion über die Weiterentwicklung der Qualität in der Kinderbetreuung anzustoßen.

Unser Ziel ist es, dass die Qualität von Kinderbetreuung transparent ist und bundesweit gleiche Standards herrschen. Dazu wollen wir auch die Kindertagespflege weiter professionalisieren und aufwerten.

Mit einem bundesweiten Gesetz wollen wir die Qualität von Kitas mit Unterstützung des Bundes steigern. Wir wollen eine kindgerechte Tagespflegeperson-Kind-Relation, hohe Raumqualität, qualifizierte Fachberatung und gute Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege.

Mit gezielten Bundesprogrammen zur Förderung von Kindertagespflege wollen wir von Seiten des Bundes einen Beitrag leisten, die pädagogische Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter sowie die strukturelle Qualität in der Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Für alle Formen der Kindertagespflege gilt es, die Beratungsinfrastruktur, die pädagogische Begleitung und die Vernetzung zu stärken.

Die Höhe und Zusammensetzung der Geldleistung variieren je nach Bundesland und Jugendamtsbezirk. Dabei spielen auch Faktoren wie Qualifikation der Tagespflegeperson, Betreuungsdauer und -zeit sowie Anzahl, Alter und etwaige besondere Bedürfnisse der betreuten Kinder eine Rolle.

Wir wollen, dass Tagesmütter und Tagesväter von ihrer Tätigkeit leben können!

Tagespflegepersonen, die die Tätigkeit auf Dauer ausüben und für die das Tagespflegeentgelt wesentlicher Bestandteil des Einkommens ist, sollen die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung erhalten. Mit dem Erreichen einer höheren Qualifikation sollte auch eine bessere Vergütung und soziale Absicherung verbunden sein.

Außerdem wollen wir die Sozialen Berufe insgesamt aufwerten. Hiervon würden auch die Tagespflegepersonen profitieren. Menschen, die in Gesundheits-, Pflege-, Erziehungs-, Sozial- und Bildungsberufen arbeiten, verdienen mehr Anerkennung. Um der Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und der Tarifabschlüsse zu begegnen, ist ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag Soziales notwendig.

Im Bereich der Kinderbetreuung haben Bund und Länder in den vergangenen Jahren gemeinsam schon viel erreicht. Aber das System der frühkindlichen Bildung – einschließlich der Kindertagespflege – ist weiterhin unterfinanziert. Hinzu kommt eine ausgeprägte Asymmetrie zwischen den Kosten- und Nutzenträgern der Kindertagesbetreuung: Die Kommunen haben den größten Teil der Kosten für den Regelbetrieb zu finanzieren.

Die Bundesländer, vor allem aber der Bund und die Sozialversicherungen profitieren hingegen ganz erheblich davon. Deshalb wollen wir, dass sich der Bund in Zukunft stärker beteiligt. Hierfür werde ich mich im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Steffen