Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?
Sehr geehrte Frau Eichwede, die meisten ungeimpften Menschen sind KEINE kleine Gruppe von Rebellen, sondern über 10 Millionen Bürger aus allen Gesellschaftsschichten! Bei anderen selbstverschuldeten Risikopatienten gibt es aufgrund unseres bisher funktionierenden Sozialstaates kein Zusatzbeitrag. Dr. Robert Melone, einer der Erfinder der Technik - die der mRNA-Impfung zu Grunde liegt - ursprünglich für die Gentherapie entwickelt - sagt ganz klar NEIN zur Coronaimpfung von Kindern. Welcher wesentlichen Unterschied besteht zwischen dem Impfstoff von Biontech/Moderna und der seit über 30 Jahre beforschten Gentherapie? Gibt es eine Statistik, ob Patienten wegen Corona auf Intensivstation liegen oder wegen anderen Krankheiten und nur positiv auf Corona getestet wurden, ohne schwere Coronasymtome. Bei Hart aber Fair im Sept.09 hat Herr Montgomery Schmiergeld von Ratiopharm an Ärzte als "normales natürliches Verhalten" bezeichnet. Wie sehen Sie Zahlungen von NGO´s an z.B. RKI? FG H.O.
Sehr geehrter Herr O..,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gern beantworte.
Die Bundesregierung erwägt aktuell keine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für ungeimpfte Personen. Diese Idee wurde im Dezember 2021 vom bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) aufgeworfen. Sie traf jedoch zu keinem Zeitpunkt auf Zustimmung seitens der Bundesregierung.
Zwischen der von Ihnen erwähnten Gentherapie und der Impfung durch einen mRNA Impfstoff bestehen wesentliche Unterschiede.
Ziel der Gentherapie ist es, durch die Veränderung der Erbinformationen eines Menschen genetisch bedingte Krankheiten zu behandeln oder diesen vorzubeugen. Dabei können krankheitsbedingte Gene durch die Anwendung rekombinanter DNA-Techniken korrigiert werden. Rekombinat bedeutet hier, dass einzelne Gene isoliert, untersucht und bei Bedarf neu kombiniert werden, um bestimmte Merkmale zu übertragen. Mittels rekombinanter Nukleinsäuren wird die Nukleinsäuresequenz beim Menschen reguliert, repariert, ersetzt, hinzugefügt oder entfernt. Die Gene dienen dabei als therapeutisch wirksame Stoffe (Gentherapeutika). Dieser Gentransfer kann außerhalb des Körpers erfolgen – dann werden die Zellen dafür vorher entnommen – oder auch im Körper des Patienten.
Bei mRNA-Impfstoffen werden jedoch keine Gene verändert. Die Impfung enthält Teile des Erbguts des Coronavirus SARS-CoV-2 in Form von messenger-RNA (kurz mRNA), die auch als Boten-RNA bezeichnet wird. Durch die Impfung wird die mRNA in die Zellen im Muskelgewebe übertragen. Dort dient sie als Bauplan für die Herstellung einzelner Proteine, die dann das Immunsystem zu einer gezielten Immunantwort anregen. Die Immunreaktion anregende Proteine werden als Antigene bezeichnet. Um die Aufnahme durch einige wenige Körperzellen zu ermöglichen, wird die mRNA mit Lipidstoffen (Fettstoffe) umhüllt, so dass sogenannte mRNA-Lipidnanopartikel entstehen. Diese sind auch nach der Impfung ausreichend stabil und ermöglichen die Aufnahme der mRNA in einige wenige Muskel- und Immunzellen. Studien haben gezeigt, dass die Lipidnanopartikel nicht zellschädigend sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht. In den Zellen wird die Erbinformation, die die mRNA enthält, ausgelesen und in Protein übersetzt. Das ausgehend von der mRNA gebildete Virusprotein regt als Antigen das Immunsystem des Körpers an, so dass Antikörper gegen das Coronavirus gebildet werden. Die mRNA der RNA-Impfstoffe wird nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut. Sie wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche DNA, da weder in Körperzellen noch in Keimbahnzellen. Sie dringt nicht in den Zellkern, den Ort, an dem sich die DNA befindet, vor. Nach dem Abbau der mRNA findet keine weitere Produktion des Antigens (Virusprotein) statt.
Beim Robert-Koch-Institut handelt es sich um eine Obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Die Grundfinanzierung des Instituts erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Als Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wird das RKI mit Mitteln aus dem Einzelplan des Ministeriums ausgestattet. Darüber hinaus werden Drittmittel für Forschungsvorhaben von nationalen und internationalen Fördermittelgebern eingeworben. Die Annahme von Spenden wird im Einzelfall geprüft, Name des Spenders, Anschrift, Art, Wert und Verwendungszweck der Spende werden im Sponsoringbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Interessenskonflikte und Forschungsprojekte, die nicht öffentlich finanziert werden, werden als solche kenntlich gemacht.
Statistiken zur Belegung von Intensivbetten in Deutschland finden Sie im auf der Homepage des DIVI-Intensivregisters. Das von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mit dem Robert Koch-Institut (RKI) betriebene Register erfasst tagesaktuelle intensivmedizinische Behandlungskapazitäten und die tagesaktuellen Fallzahlen zu COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen. Dort ist somit eindeutig erfasst, wie viele COVID-19-Patienten (Erwachsene + Kinder) sich im Vergleich zu anderen Patienten aktuell auf einer deutschen Intensivstation befinden. Dass eine intensivmedizinisch behandelte Person sich mit COVID-19 infiziert und dadurch keine Symptome oder Komplikationen zeigt, ist sehr unwahrscheinlich. Die Forschung zum Coronavirus SARS-CoV-2 hat gezeigt, dass besonders vorerkrankte Personen dem Risiko eines schweren bis tödlichen Verlaufs im Falle einer Infektion ausgesetzt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede