Durch die „3G“-Regel für Bus und Bahn kommen viele nicht einmal zu einer Teststation und werden vom Leben abgeschnitten. Ist das verhältnis- und rechtmäßig?
Sehr geehrter Herr Pellmann,
viele, die etwas abgelegen oder auf dem Land leben, wissen so nicht, wie sie überhaupt zu einen Teststation, zu einem Arzt oder am Montag morgen zur Arbeit kommen. Viele Teststationen haben am Sonntag nicht auf und in den Schlangen davor besteht auch die Gefahr, sich anzustecken. Menschen mit einer Gehbehinderung sind besonders betroffen, usw. (Selbst Longcovid-Patienten, deren „Genesenen -status“ abgelaufen ist) Wurde es nicht versäumt, rechtzeitig zu kommunizieren, dass sich auch Geimpfte anstecken können und sie, selbst wenn das nicht zum Impfdurchbruch führt (sie keine Symptome entwickeln), das Virus weitergeben können? Wäre es stattdessen nicht sinnvoll, bei besonders hohem Fahrgastaufkommen mehr Busse einzusetzen und mehr Waggons an die U-Bahnzüge anzuhängen? Was sagen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Die 3G-Regel im öffentliche Personennahverkehr stellt Betreibende und Nutzende vor erhebliche Herausforderungen. Insbesondere im ländlichen Raum ist es für ungeimpfte Personen extrem schwierig, überhaupt ein wohnortnahes Testzentrum zu finden. Besonders weit von Teststationen entfernt wohnende Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht testen lassen können, werden hier im erheblichen Maße benachteiligt. Hier muss durch die Länder und die Landkreise sowie kreisfreien Städte sichergestellt werden, dass eine ausreichende Testinfrastruktur vorhanden ist. Andernfalls droht der Ausschluss von der Mobilität.
Zusätzlich müssen aber auch die Rahmenbedingungen für den ÖPNV auf den Prüfstand gestellt werden. Um größtmögliche Abstände zu gewährleisten, fordere ich ausdrücklich, dass überall möglichst viele Fahrtkapazitäten auf die Straße gebracht werden. Hier ist jedoch die Unterstützung des Bundes notwendig, da die zuständigen Verkehrsbetriebe die Ausfälle bzw. erforderliche Mehrausgaben nicht selbst stemmen können.
Sören Pellmann, MdB