Frage an Sören Pellmann von Urda S. bezüglich Menschenrechte
Was sagst du zum aktuellen BMI-Leak, Sören?
Das Papier stammt nicht aus einem bestimmten Referat des BMI, sondern ist ein privat und eigenständig erstelltes Papier eines Mitarbeiters dort. Durch den Mitarbeiter wurde missbräuchlich der Briefkopf des BMI benutzt, um seinem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Deshalb sind disziplinarische Maßnahmen eingeleitet worden.
Die Inhalte dieser Erarbeitung sind aus meiner Sicht mit größter Skepsis zu betrachten. Die Aussage, das Corona-Virus und die COVID-19-Erkrankung sei harmloser als eine Grippe und es handele sich demzufolge um einen Fehlalarm, widerspricht allen Erkenntnissen, die dazu vorliegen. Die Auswirkungen sind im einzelnen davon abhängig, wie die jeweiligen Gesundheitssysteme ausgestattet und ob insbesondere Ressourcen für die Intensiv- und Beatmungsbehandlung ausreichend sind. Aus dem Erfolg der unter anderem in der Bundesrepublik eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu schlussfolgern, dass diese von vornherein hätten unterbleiben können, ist unzulässig und unseriös. Dies zeigt sich insbesondere mit Blick auf Italien.
Der zweite zentrale Punkt der Ausarbeitung ist der Vorwurf, die unbeabsichtigten Folgen der Beschränkungsmaßnahmen seien nicht ausreichend in den Blick genommen worden. Zugleich räumt der Autor ein, dass diese "Kollateralschäden" nicht seriös abgeschätzt werden könnten. Die dazu vorgetragenen Zahlen erscheinen eher aus der Luft gegriffen. Aus meiner Sicht kann das nur schwerlich eine Diskussionsgrundlage sein.
Selbstverständlich fordere ich auch, dass staatliche Behörden bei ihren Maßnahmen eine Abwägung vornehmen, ob diese im Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. Dazu müssen auch alle Folgen dieser Maßnahmen in den Blick genommen werden, um bei Eingriffen in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein angemessenes Maß zu erreichen. So haben wir als Fraktion DIE LINKE bei den Verordnungen der Länder zur Eindämmung der Pandemie deutlich gemacht, dass wir pauschale Versammlungsverbote ablehnen, weil Auflagen zur Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln aus unserer Sicht ausreichend gewesen wären. Aus meiner Sicht bleibt es aber wichtig, dass die Einschränkungen der Grundrechte begründet werden und nicht die Zurücknahme von möglichen Einschränkungen. Dass es klare, insbesondere mit Blick zurück auf den März bestimmte Regeln brauchte, will ich jedoch nicht in Frage stellen.
Sören Pellmann