Frage an Sören Pellmann von Mirko H. bezüglich Finanzen
Leider haben die nun sehr oberflächlich auf meine erste Frage geantwortet. Welche Einkünfte genau meinen Sie? Was ist denn von 71.000 € bis 260000€ mit den Steuern. Beitragsbemessungsgrundlage? Um mir da wirklich einen Einblick In die Seele der Linken zu geben, sollten schon ein paar mehr Zeilen übrig sein...
Ehrlich gesagt, bisher halte ich fast alle Konzepte derLinken für ziemlich einfältig und wenig zukunftsweisend.
Schon gar nicht für Innovationsfördernd oder generell für innovativ. Den Staatshaushalt immer mehr zu erhöhen um Gutes zu tun - kann einfach nicht funktionieren... der Anteil der Ausgaben in soziale Bereiche ist im Bundeshalt eh schon gigantisch hoch- kein anderes Land kann sich das Leisten - naja Kuba vielleicht, aber da gibt es nicht viel zu verteilen .
Schildern sie doch bitte, wie sie Wirtschaft weiterentwickeln wollen, Globalisierung meistern, Digitalisierung vorantreiben ohne weiter einfach noch mehr umverteilen zu wollen . Ich bin gespannt!
Sehr geehrter Herr H.,
die Bemessungsgrundlage für jeden Einkommensteuertarif ist das „zu versteuernde Einkommen“ pro Jahr. Dieses ergibt sich, indem vom Bruttoeinkommen die Ausgaben oder Pauschalen abgezogen werden, die steuerlich geltend gemacht werden können. Das ist z. B. der Großteil der Beiträge für Renten, Kranken- und Pflegeversicherung.
Unser derzeitiger Einkommensteuertarif sieht einen konstanten Grenzsteuersatz (Spitzensteuersatz) von 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 70.000 Euro pro Jahr vor. Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 260.000 Euro pro Jahr gilt ein konstanter Grenzsteuersatz von 60 Prozent (Reichensteuer I) und ab einem zu versteuernden Einkommen von einer Million Euro pro Jahr ein konstanter Grenzsteuersatz von 75 Prozent (Reichensteuer II).
Grenzsteuersätze geben nur die Belastung des nächst höheren Euro bzw. der nächst höheren Euros an. Sie spiegeln daher nicht die durchschnittliche Steuerbelastung des gesamten zu versteuernden Einkommens wider. Beispielsweise ergibt sich nach unserem Tarif für ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 Euro im Jahr eine durchschnittliche Steuerbelastung von rund 28,8 Prozent. Nach dem im Jahr 2019 geltenden Einkommensteuertarif würde sich dagegen mit rund 29,5 Prozent eine höhere durchschnittliche Steuerbelastung ergeben.
Der Grund ist, dass wir zu Beginn des Tarifs deutliche Entlastungen vorsehen, die sich auch auf höhere zu versteuernde Einkommen auswirken. Insbesondere die Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 9.168 Euro auf 12.600 Euro trägt hierzu bei. Im Vergleich zum im Jahr 2019 geltenden Einkommensteuertarif entlastet unser Tarif bis zum einem versteuernden Einkommen von knapp 74.000 Euro pro Jahr (gut 6.150 Euro pro Monat). Wer mehr zu versteuern hat, wird dagegen belastet.
Vom zu versteuernden Einkommen lässt sich nicht ohne weiteres auf das Bruttoeinkommen schließen. Das ist von individuellen Umständen abhängig, wie z. B., ob die bzw. der Steuerpflichtige ledig oder verheiratet ist und ob Kinder vorhanden sind. Unterschiede wirken sich auch bei der Sozialversicherung aus; z. B. müssen Rentner*innen im Gegensatz zu Arbeitnehmer*innen keine Beiträge zur Rentenversicherung abführen.
Daher sind Aussagen mit Bezug auf das Bruttoeinkommen nur für konkrete Fallkonstellationen möglich, wie z. B.: Mit unserem Einkommensteuertarif gilt gegenüber dem Tarif des Jahres 2019 für den Bruttolohn einer alleinlebenden Arbeitnehmerin/ eines alleinlebenden Arbeitnehmers (Lohnsteuerklasse I), die bzw. der keine Kinder hat, kein weiteres Einkommen bezieht, zu Beginn des Jahres noch keine 65 Jahre alt war und nur gesetzlich sozialversichert ist, unter den für das Jahr 2019 geltenden Sozialversicherungsgrößen und steuerlichen Mindestabzügen:
Wer weniger als rund 7.100 Euro im Monat (ca. 85.000 Euro im Jahr) Bruttolohn verdient, muss weniger Steuern bezahlen, wer über einen höheren Bruttolohn verfügt, wird belastet.
Detailliertere Beispielfälle finden Sie unter https://www.die-linke.de/themen/umverteilen/die-linke-lohnt-sich/ . Diese schließen auch unsere Änderungsvorschläge zur Sozialversicherung sowie zur Berücksichtigung von Kindern (Kindergeld) mit ein. Sie beziehen sich auf das Jahr 2017, wodurch z. B. die mittlerweile vorgenommenen Entlastungen beim geltenden Einkommensteuertarif und Erhöhungen beim geltenden Kindergeld nicht enthalten sind. Aber auch wir arbeiten derzeit an einer Anpassung unserer Vorschläge, sodass die dort angegebenen Entlastungen bzw. Belastungen unsere Zielvorstellungen weiterhin widerspiegeln.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Zur Innovationsförderung muss umfangreicher in die Hochschulen, besonders in Ostdeutschland, investiert werden. Hierbei muss die Wissenschaft im besonderen Maße zur Lösung der sozialen Spaltung sowie dem Wandel von Klima und Umwelt beitragen. Neben den auch zu fördernden technischen Innovationen sind soziale Innovationen ein Schlüsselelement unserer Politik. Diese können allerdings nur durch bessere Arbeitsbedingungen für wissenschaftliches und technisches Personal erreicht werden. Gleichzeitig muss die Wirtschaft deutlich demokratisiert werden. DIE LINKE tritt seit langem dafür ein, dass u.a. Unternehmen der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand liegen und entsprechend transparent und demokratisch umgestaltet werden. Durch Open-Innovation-Programme können Entwicklung, Produktion und Distribution demokratisiert werden. Ebenso müssen gemeinsame Standards festgelegt werden, Patentmissbrauch verhindert. Für all die genannten Maßnahmen bedarf es jedoch eine Abkehr von der Profitlogik der von Ihnen benannten Wirtschaftsform, sondern vielmehr ein an den Bedürfnissen der Menschen und an der Schonung von Ressourcen ausgerichteten Wirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Pellmann, MdB