Durch Verteuerung von Öl, Gas und Strom weichen viele auf dem Land auf Holzheizungen aus. Was werden Sie gegen die Feinstaubbelastung und Gestank durch Heizen mit Brennholz tun.
In Biedenkopf heizen immer mehr Haushalte mit Brennholz aus dem heimischen Wald. Bei ruhigen Wetterlagen im Winter steht eine Dicke Dunstglocke über der Stadt. Gegen Abend kann man nicht mehr lüften weil die Nachbarn ihre Holzheizungen und Kamine anzünden.
Das stinkt zum Himmel.
Ich sehe eine Verschlimmerung mit steigenden Energiekosten.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Feinstaub- und Geruchsbelästigung durch Heizen mit Brennholz.
Die Zahl der Haushalte, die mit Holz heizen, wächst ständig. Die Gründe hierfür sind vielfältig, z. B. als zusätzliche Heizquelle zur Zentralheizung, als kostengünstigere Alternative zur Öl- bzw. Gasheizung, weil man Zeiten überbrücken möchte, in denen die Zentralheizung nicht in Betrieb ist oder weil es einfach romantisch ist vor einem Kamin zu sitzen. Aber so umweltfreundlich wie ursprünglich angenommen, ist das Heizen mit Holz nicht. Zwar ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, aber beim Verbrennen wird Feinstaub freigesetzt, der extrem gesundheitsschädlich ist. Umso mehr Haushalte ihren Ofen heizen, umso mehr steigt die Luftverschmutzung und wird als belästigend wahrgenommen. Daher kann ich Ihren Unmut gut nachvollziehen.
Um der steigenden Luftverschmutzung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen und diese in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgeschrieben. Ein Stufenplan legt fest, bis wann veraltete Anlagen aufzurüsten bzw. auszutauschen sind.
2015 wurden die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid weiter verschärft. Neue Einzelraumfeuerungsanlagen dürfen nur noch in den Handel gebracht werden, wenn sie die geforderten Emissionsgrenzwerte einhalten. Die neuen Grenzwerte haben die Weiterentwicklung der Anlagentechnik positiv beeinflusst. Aber emissionsarmes Heizen hängt nicht nur von der Technik ab. Ein qualmender Schornstein bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Anlagetechnik alt ist oder falsches Brennmaterial verwendet wurde. Hier fehlt den Betreibenden einfach das Wissen und die Erfahrung wie man mit Holz richtig heizt. Die 1. BImSchV schreibt daher eine Beratung vor, die das Schornsteinfegerhandwerk bei erstmaligem Betrieb bzw. bei Übernahme durch neue Betreibende durchzuführen hat.
Mit der Novellierung der 1. BImSchV hat die Politik einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Anstieg der Luftverschmutzung begrenzen.
Die tatsächliche Belästigung vor Ort kann aus der Ferne nicht beurteilt werden, jedoch möchte Ihnen ans Herz legen, sich an die zuständige Immissionsschutzbehörde zu wenden. Ob eine Feuerungsanlage „sauber“ ist, muss die nach Landesrecht zuständige Behörde vor Ort entscheiden. Sollten Sie mit der Arbeit dieser Behörde nicht zufrieden sein, sind die nach Landesrecht zuständigen Immissionsschutzbehörden (zum Beispiel Ordnungsamt) die richtigen Ansprechpartner für Beschwerden über Anlagen in der unmittelbaren Umgebung. Auskunft über die jeweilig zuständige Behörde erteilt das Umweltministerium Ihres Bundeslandes.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol