Es werden nur Fragen und Antworten gezählt, welche während aktueller Kandidaturen und Mandate gestellt wurden. Solche aus vergangenen Kandidaturen und Mandaten werden nicht berücksichtigt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass auch hier in Schleswig Holstein die Möglichkeit besteht, eine Petition über den Schleswig Holsteinischen Landtag einzubringen.