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Ska Keller
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Frage von Jochen T. •

Können sie beantragen die Grenzwerte für Cannabis in Verkehrsangelegenheiten EU weit zu vereinheitlichen?

Als Mitglied im Ausschuss für Bürgerfreiheiten,
schreibe ich ihnen, ich hatte mitgewirkt den Verkehrsgerichtstag Goßlar zu beraten die Verkehrsgrenzwerte
von 1ng THC auf 3ng anzuheben, man war unserem Vorschlag gefolgt aber die CDU Regierung hat weiter nix gemacht.
Da es um reinen Analytengrenzwert geht ist derzeit nicht gegeben wie in der Fahrerlaubnissverordnung vorgesehen zwischen Konsum und fahren zu trennen. Sogar rauschloser Nutzhanf führt zu positiven Drogentests, der Wert der Testsysteme ist ein reiner Nachweißwert ohne notwendigen Bezug auf eine Gefährdung! Nutzhanf darf lt.Rückstandshöchstmengenverordnung der EU bis zu 0,3% THC enthalten. Hierdurch wird in Deutschland eine Jagd auf Nichtberauschte durchgeführt.
Die in jedem Land andere Handhabung der Verfolgung könnte leicht vereinheitlicht werden, es obliegt sogar jeder einzelnen Polizeidienststelle welche Systeme angewendet werden, es gibt keine Gesetzgeberische Vorgabe.https://fuehrerscheinkampagne.de

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