Frage von matthias s. • 14.12.2022
aus den medien habe ich erfahren das heizölkunden auch eine energiepauschale für 2022 erhalten sollen. wo muss ich mich hinwenden einen antrag zu stellen und welche unterlagen sind erforderlich?
sehr geehrte frau keller,
sie können gern per e-mail antworten
e-mail matthias.schnelle@web.de od.tel.
039458/3695
mfg
matthias schnelle
querstrasse 24
38855 danstedt
Antwort von Ska Keller Bündnis 90/Die Grünen • 13.03.2023
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Nach unserem Kenntnisstand ist die Härtefallregelung für Heizöl und Pellets zwar beschlossen, aber die Umsetzung hakt noch. So erfolgt die Auszahlung durch die Bundesländer und mit Ausnahme von Berlin (https://www.ibb.de/de/energiehilfen/energiehilfen.html) ist noch keine Umsetzung des Hilsprogramms erfolgt.
Daher müsste ich Sie bitten, bei den zuständigen Landesbehörden (vermutlich https://mwu.sachsen-anhalt.de/ oder https://www.ib-sachsen-anhalt.de/ ) nachzufragen.
Mit besten Grüßen
Ihre Ska Keller