Frage an Ska Keller von Holger W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Thema: Binationale Partnerschaften mit Bezug zu Drittländern.
Wie stehen Sie zum Nachweis von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug?
Wie stehen Sie zur (vom Bundestag selbst so bezeichneten) Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern?
Mit Inländerdiskriminierung ist gemeint, dass Ehepartner von deutschen Staatsbürgern gegenüber Ehepartnern von Unionsbürgern (Staatsbürger anderer EU-Länder die in Deutschland leben) benachteiligt werden.
Die Benachteiligung äußert sich dadurch, dass Ehepartner von Unionsbürgern keinen Sprachnachweis deutscher Sprachkenntnisse benötigen. Wohingegen Ehepartner von deutschen Staatsbürgern die Einreise bzw. Visaerteilung, ohne einen solchen Sprachnachweis, verweigert wird.
Beabsichtigen Sie diese offensichtlichen Missstände zu beseitigen?
Wenn nein, warum halten Sie diese Form der (mittelbaren) Diskriminierung (der eigenen Staatsbürger) für sachlich gerechtfertigt?
Warum hat sich Ihre Partei beim letzten Gesetzgebungsverfahren zum FreizügG/EU (Inkrafttreten der letzten Änderung: 24. November 2020) nicht dafür eingesetzt, deutsche Staatsbürger mit Unionsbürgern gleichzustellen, um die vorgenannte Inländerdiskriminierung zu beenden?
Sehr geehrter Herr Wiechmann,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gilt: Ehepartner und Familien haben ein Recht zusammen zu leben. Wenn ein Partner in Deutschland lebt, müssen sie auch hier zusammen leben dürfen. Daher sind lange Trennungen von Ehepartnern, für die sie keine Verantwortung trifft, nicht hinzunehmen. Wenn jedoch deutsche Botschaften Visumsanträge ausschließlich aufgrund von fehlenden Sprachkenntnissen ablehnen, sind die Trennungszeiten für Ehepaare nicht mehr hinnehmbar. Vor allem wenn Kinder involviert sind, dürfen keine längeren Trennungszeiten entstehen. Auch wenn vorhandene Deutschkenntnisse einen Start in Deutschland für Neubürger*innen stark erleichtern können, ist das Recht auf ein Familienleben höher zu bewerten, als der Sprachnachweis deutscher Sprachkenntnisse. Denn einen Deutschkurs in Deutschland zu belegen, ist sicher wesentlich einfacher und erfolgversprechender. Auch das Bundesverwaltungsgericht hält übrigens eine Trennungszeit von Ehepartnern von länger als einem Jahr für unzumutbar.
Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind grundsätzlich gegen Diskriminierungen aller Art und wir werden uns dafür einsetzen, dass keine unterschiedlichen Voraussetzungen zum Ehegattennachzug bei EU-Bürger*innen gemacht werden. Wir werden uns zukünftig dafür einsetzen, diese Ungleichbehandlung aufzuheben.
Dies kann jedoch nur gelingen, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch an der Regierungsarbeit beteiligt sind.
Mit besten Grüßen
Ihre Ska Keller