Frage an Ska Keller von Michaela B. bezüglich Gesundheit
Welche Nachweise, Belege, Aufzeichnungen etc. haben Sie, die die Verhältnismäßigkeit des aktuellen polit. SARS-COV-2 Umgangs sowie die geplanten Änderungen/ Verschärfungen zugehöriger Gesetzesmaßnahmen stützen? Konkret bedeutet dies: Wonach sind die Maßnahmen 1. geeignet? Wonach sind sie 2. erforderlich; also das MILDESTE Mittel? Und 3. welche Argumente wurden schließlich bei der Prüfung von Verhältnismäßigkeit; im Sinne von Nutzen und Schaden gegenübergestellt? Denn der Nutzen soll den Schaden deutlich überwiegen! Danke
Sehr geehrte Frau Borger,
Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Als Mitglied des Europäischen Parlaments sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und der Pandemiebekämpfung (vor allem) aufgrund der Subsidiarität nur eingeschränkt möglich.
In erster Linie versucht die Europäische Union sowohl durch das Europäische Parlament als auch über die Europäische Kommission einerseits eine Koordinierung der Krisenmaßnahmen der einzelnen EU-Mitgliedsländer zu ermöglichen, um so zum Beispiel im Bereich der Personenfreizügigkeit eine größtmögliche Bewahrung der Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Und andererseits sieht es die EU als wesentliche Aufgabe an, in dieser Krise zu unterstützen und den EU-Mitgliedsländern den Weg aus der Krise zu ermöglichen. Dazu gehören Instrumente wie die EU-Recovery-Programm aber auch Vorschläge wie das EU-Covid-Zertifikat.
Wir allen hoffen, dass es uns gelingt die Bürgerinnen und Bürger der EU sicher, gesund und ohne allzu große Einschränkungen aus dieser Pandemie in eine Zeit nach der Corona-Krise zu begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ska Keller