Frage an Ska Keller von Reiko R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo
wie stehen Sie zu einer Begrenzung der Mitgliedszeit in politischen Gremien wie z.B. den Europaparlament, um auch Anderen den Zugang zu ermöglichen und um politisch neue Akzente setzen zu können ?
Wie wäre eine Besetzung (vielleicht teilweise) mittels Losverfahren zu beurteilen ?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Vorab will ich deutlich machen, dass Bürgerbeteiligung für alle gesellschaftlichen Gruppen zu ermöglichen eine besondere Herausforderung ist, der wir uns als Grüne stellen wollen. Um breite Beteiligung zu erreichen, müssen wir auf die Menschen zugehen und dafür sorgen, dass nicht nur die Sprachgewaltigen, Bildungs- und Einkommensstarken zu Wort kommen, sondern auch unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen, junge Menschen, Zugewanderte und auch Menschen ohne Hochschulabschluss. Wir wollen neue Ansätze wie beispielsweise zufällig zusammengesetzte Bürgerforen bei Haushaltsberatungen nutzen, um ungleich verteilte Teilhabechancen auszugleichen und bei Beteiligungsverfahren auf die Repräsentanz aller zu achten, die von der Entscheidung betroffen sind.
Zu Ihren konkreten Fragen:
- Das Thema Begrenzung von Amtszeiten ist sehr differenziert zu betrachten, denn es ist ein großer Unterschied, ob man für das Amt der Bundeskanzlerin eine Wiederwahlsperre einführt oder für Abgeordnete in Parlamenten verschiedener Ebenen - und nach wie vielen Legislaturperioden diese greift. Zudem gibt es sowohl für eine Begrenzung von Amtszeiten als auch dagegen Argumente. Mehr Demokratie e.V. hat hierzu eine Auflistung von Pro- und Kontraargumenten veröffentlicht, die die Komplexität gut wiedergibt: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Themen18_Amtszeitbegrenzung.pdf .
- Eine (teilweise) Besetzung von Parlamenten durch Losverfahren wird oft diskutiert, stellt aber in meinen Augen keine Lösung dar. Denn dass Parlamente vom Volk zu wählen sind, bildet in unserem Verständnis von moderner Demokratie ein zentrales Kriterium zur Beurteilung der Legitimität politischer Machtausübung. Dementsprechend wird die Bedeutung von Wahlen an zentralen Stellen unserer Verfassung festgelegt. So wären beispielsweise per Los bestimmte Abgeordnete nicht automatisch repräsentativer für die Bevölkerung und de facto von jeder Rechenschaftspflicht befreit, da ihre Wiederauslosung nicht vom Wähler*innenwillen abhängt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Ska Keller