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Ska Keller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefan R. •

Frage an Ska Keller von Stefan R. bezüglich Verkehr

Was unternehmen Sie, damit die mehr als 400 Mediziner und Naturwissenschaftler endlich ernst genommen werden, die einen einstweiligen Ausbaustopp des neuen 5G-Mobilfunknetzes fordern und warnen: „Mit der Implementierung von 5G drohen ernste, irreversible Konsequenzen für den Menschen“?
http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/
https://www.emfdata.org/de

Wie werden Sie zu 5G abstimmen? Ausbaustopp? Oder zumindest strengere Grenzwerte als heute, entsprechend denen der Schweiz, fordern?

Sie stehen Sie dazu, dass die EU-Komission hier die Anwendung des Vorsorgeprinzips verweigert und auf die 'ICNIRP'-Komission verweist, welche lediglich ein privater in Deutschland eingetragener Verein ohne jeden amtlichen Charakter ist, der seine Mitglieder selbst rekrutiert und dabei Fachleute mit abweichenden Meinungen ausschließt, obwohl fünf öffentlich bekannte Untersuchungen besorgniserregende Ergebnisse bescheinigen?
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/elektrosmog-europa-ignoriert-moegliches-krebsrisiko-von-5g/23855700.html

Ferner, was müsste passieren, damit man bei der Entscheidung über 5G auch die zunehmende Verwundbarkeit unserer Infrastrukturen gegenüber Cyber-Attacken berücksichtigt, die unvermeidlich aus der zunehmenden digitale Venetzung resultiert und uns sogar als Nation bezüglich Cyber-Krieg erpressbar macht?
http://mediathek.daserste.de/Reportage-Dokumentation/Die-Story-im-Ersten-Schlachtfeld-Intern/Video?bcastId=799280&documentId=25812360

Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch wir Grüne blicken kritisch auf den anstehenden 5G-Mobilfunkausbau. Grundsätzlich bieten die Entwicklung und Nutzung moderner Technologien Chancen, die eine genaue Abwägung mit möglichen Risiken erfordern. Mit Bedacht eingesetzt, ermöglicht die Digitalisierung gesellschaftliche Teilhabe und erhöhte Lebensqualität wie beispielsweise durch Verkehrsvermeidung und ressourcenschonende Geschäftsprozesse.

Grundsätzlich ist vor Einführung von neuen Technologien jedoch eine umfassende Technikfolgenabschätzung sinnvoll, insbesondere, wenn Zweifel an der Verträglichkeit mit dem Schutz von Umwelt und Gesundheit bestehen. Im Fall der 5G-Mobilfunktechnologie legen Studien nahe, dass die Gesundheit von Mensch und Tier beeinflusst wird. So wurde etwa hochfrequente elektromagnetische Strahlung 2011 von der WHO in der Gruppe 2B der IARC-Skala (möglicherweise krebserregend) eingestuft.
Wir Grüne plädieren deshalb für weitere unabhängige Forschung zu den Risiken der 5G-Technologie und sprechen uns dafür aus, alle Quellen, die hohen wissenschaftlichen Standards entsprechen, zur Grundlage weiterer Entscheidungen bezüglich des 5G-Ausbaus zu machen. Dies schließt ggf. eine vorsorgeorientierte Anpassung der Grenzwerte und der Ausbauplanung ein.

Konkret fordern dazu ganz aktuell die Grünen im Bundestag:
• den Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunkinternets, wobei alle rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Mastendichte genutzt werden sollten, etwa auch Vorgaben zum National Roaming beim 5G-Ausbau;
• dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates der Europäischen Union 1999/519/EG einsetzt, die den aktuellen Wissensstand aufgreift und unter konsequenter Anwendung des Vorsorgeprinzips in allen Mitgliedstaaten ein hohes, harmonisiertes Schutzniveau festlegt;
• vorsorgeorientierte und kindergerechte Grenzwerte, insbesondere für Orte mit empfindlicher Nutzung, wie zum Beispiel Schul-, und Krankenzimmer, sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich festzulegen;
• das in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung bereits für den niederfrequenten Bereich verankerte Minimierungsgebot unter Anwendung des Standes der Technik auf den gesamten Bereich der nichtionisierenden Strahlung auszudehnen und regelmäßig eine Evaluierung vorzunehmen.
• dass auch im Rahmen eines zukünftigen Mobilfunk-Gesamtkonzepts die Entscheidung, ob eine Schule oder ein Krankenhaus mit einem Funkmast ausgestattet wird, weiterhin beim jeweiligen Schul- oder Krankenhausträger liegt.

Für weitere Informationen verweise ich Sie gerne auf den Antrag der Grünen Bundestagsfraktion zum Thema Breitbandausbau vom Oktober 2018 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905306.pdf) und einen Entschließungsantrag, den die Grüne Bundestagsfraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion im März 2013 anlässlich einer Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung gestellt hat (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712738.pdf).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ska Keller