Frage an Ska Keller von Rolf P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Keller,
wie man der Nummer 5 der EU-Nachrichten vom 13.3.2014, Seite 1 und 2, entnehmen kann, "will die EU den Menschen in der Ukraine zur Seite stehen und dem Land eine bessere Zukunft ermöglichen". Dazu zählt, dass "die Menschen in der Ukraine die Solidarität der EU spüren, indem sie leichter nach Westen reisen oder dort studieren können". Die Kommission strebt dazu die Aufhebung der Visumpflicht für Ukrainer, die für neunzig Tage in den Schengenraum reisen wollen, und andere legale Migrationsmöglichkeiten an. Ich frage: 1.Wann ist mit solchen Vebesserungen zu rechnen? Desweiteren frage ich 2., wann mit dem Abschluß des von der Vorgängerregierung in der Ukraine zwar beschlossenen, aber nicht unterzeichneten Sozial- und Rentenversicherungsabkommens mit Deutschland, das u.a. eine gegenseitige Anerkennung von rentenversicherungsfähigen Arbeitszeiten für den Bezug einer Rente von in Deutschland wohnenden Ukrainern mit einer Niederlassungserlaubnis für Deutschland ermöglichen würde. Welche Chancen sehen Sie für eine schnelle Umsetzung eines solchen Abkommens im Sinne der aus der Ukraine nach Deutschland ausgewanderten Menschen? Und schliesslich frag ich mich 3., falls die Ost- und/oder Südukraine zum Kriegsgebiet wird, möglicherweise für einen langen Zeitraum, welche Möglichkeiten es für Angehörige (Eltern, Geschwister) von in Deutschland lebenden Ukrainern geben wird, aus diesem Gebiet legal vor einem möglichen Krieg zu fliehen. Wie wird von der EU über ein everntuelles Asylrecht für solche Personen gedacht bzw. was wird für solche Personen von der EU überhaupt getan?
Lieber Rolf Pollberg,
es ist richtig, dass die EU die Visumsliberalisierung anstrebt. Hierfür soll eine Aufhebung der Visumpflicht für ukrainische BürgerInnen, die für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen möchten entstehen.
Diese Visumspflicht sollte zwar schnellst möglich aufgehoben werden, aber bis jetzt hat die Ukraine noch nicht alle Vorgaben der EU (inkl. Antidiskrimminierungsgesetz) erfüllt.
Um zu Ihrer zweiten Frage zu kommen, die damalige Regierung unter Präsident Janukowitsch hat das Sozialversicherungsabkommen samt Durchführungsvereinbarung nicht unterzeichnet.
Auf Anfrage beim Auswärtigen Amt, haben wir die Information erhalten, dass mit einem zeitnahen Abschluss des Abkommens derzeit nicht zu rechnen ist. Sobald das Abkommen aber unterzeichnet wird, erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.
Im Kriegsfall gibt es meines Wissens bisher keine Sonderregelungen für die Ukraine. Ich vermute daher, dass in dem Fall die Regeln zum allgemeinen politischen Asylrecht greifen würden.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten.
Herzliche Grüße,
Ska Keller