Frage an Ska Keller von Harry K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
hallo frau keller,
sie setzen sich in talkshows immer für die freizügigkeit der einwanderung ein,jetzt meine frage.wieso muss ich als deutscher ein festes einkommen nachweisen wenn ich nach spanien meinen wohnort verlegen will?bin rentner 83 jahre,nicht vorbestraft,habe natürlich ein gesichertes einkommen aber bei meinen antrag in spanien war die vorbedingung ein einkommen,war das bloss ein schlechtgelaunter polizist auf der einwanderungsbehörde oder ist das die regel,bin noch einen monat in spanien und würde mich freuen noch eine antwort zu erhalten,spreche auch die landessprache sehr gut,bin auch noch grünen wähler,
mit freundlichen grüssen aus las palmas harry krueger
Lieber Herr Krueger,
Ich stehe klar zum Grundrecht auf Freizügigkeit. Dass EU-BürgerInnen das Recht haben, in einem anderen EU Land zu arbeiten oder zu studieren, ist eine der größten Errungenschaften der EU. Die EU-Regeln zur Freizügigkeit legen gleichwohl einige Grundbedingungen fest. EU-BürgerInnen dürfen sich bis zu drei Monaten ohne jede Einschränkungen in einem anderen EU-Land aufhalten. Wer länger als drei Monate bleibt, muss dann aber Arbeit oder ausreichendes Einkommen vorweisen, um bleiben zu dürfen. So soll verhindert werden, dass Menschen nur deshalb in ein anderes EU-Land ziehen, weil sie dort bessere Sozialleistungen bekommen würden. Das gilt in Deutschland genauso wie in Spanien. Wenn Sie als Rentner länger als drei Monate in Spanien bleiben möchten, müssen Sie der Einwanderungsbehörde also in der Tat einen Einkommensnachweis oder Rentenbescheid vorlegen.
Mit besten Grüßen,
Ska Keller