Frage an Ska Keller von Lothar K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Keller,
hinsichtlich Ihrer Antwort vom 04.10. habe ich noch ein paar Rückfragen.
Zunächst: Ja - Sie haben Ihre Position verständlich gemacht.
Und - Ja - Sie haben deutlich gemacht, die E-Zigaretten unter allen Umständen in das Arzneimittelrecht einzuordnen, dabei ignorieren Sie vollständig die bestehenden Gesetze und Richtlinien. Auch bereits ergangene Gerichtsurteile bleiben in Ihren Überlegungen unberücksichtigt.
Schade - von einem gewählten Vertreter im Parlament habe ich mehr Objektivität erwartet.
Zu den Fragen:
Wie hoch werden die Zulassungskosten für ein Produkt im sogenannten "light-touch medicine Regime" ungefähr sein? (Sie sprechen hier von angemessenen Kosten)
Sie beziffern den Wert des E-Zigarettenmarkes (Europa) auf 400-500 Mio EUR. Handelt es sich dabei um die erzielten Umsätze der Branche oder um die Firmenwerte der Unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Kitscha
Sehr geehrter Herr Kitscha,
Gerichte interpretieren lediglich bestehende Gesetze, der Gesetzgeber hat jedoch nun einmal auch die Möglichkeit, Gesetze zu ändern, wenn dies für sinnvoll erachtet wird. Die Kosten für solch ein erleichtertes Zulassungsverfahren hätten sich auf schätzungsweise 600.000 € belaufen. Im Falle Ihrer zweiten Frage handelt es sich um den Wert des Marktes, was nach unserem Verständnis dem Umsatz entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ska Keller und Team