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Ska Keller
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marcel S. •

Frage an Ska Keller von Marcel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Keller,

gern möchte ich mich heute mit ein paar Fragen zum EU-Parlament an Sie als ‚meine Brandenburger Europa-Abgeordnete‘ wenden, da ich dachte, dass ich mit folgenden Fragen bei Ihnen genau an der richtigen Stelle bin. Natürlich habe ich diesbezüglich auch im Internet recherchiert – nur sind die Massen an Informationen z. T. verwirrend und recht kurze prägnante Informationen und übersichtliche Internetlinks dazu würden mir völlig ausreichen. Vielen Dank im Voraus, falls Sie mir folgende Fragen beantworten können!

1. Warum genau wurde das EU-Parlament gegründet?
2. Welche Kompetenzen genau hat das EU-Parlament im Laufe der Zeit hinzugewonnen?Wann und mit welchem Vertrag ist dies genau geschehen?
3. Auf welchen Politikfeldern hat das EU-Parlament und die EU allgemein Gesetzgebungskompetenzen und auf welchen Gebieten liegen die Kompetenzen ausschließlich bei den Mitgliedstaaten?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Marcel Schöneberg

Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Marcel Schönberg,
vielen Dank für Ihre Fragen und verzeihen Sie die späte Antwort.
1. Warum genau wurde das EU-Parlament gegründet?
Das Europaparlament wurde gegründet, um die Europäische Gemeinschaft demokratischer zu machen.

2. Welche Kompetenzen genau hat das EU-Parlament im Laufe der Zeit
hinzugewonnen?Wann und mit welchem Vertrag ist dies genau geschehen?
Heute hat das EP 736 Mitglieder. Die Europa-Abgeordneten werden alle fünf Jahre von Wählern aus allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Repräsentanten der insgesamt 500 Millionen Einwohner gewählt. Das Parlament ist die Haushaltsbehörde, zusammen mit dem Rat das legislative Organ der EU und hat Kontrollbefungisse gegenüber Rat und Kommission.
In den verschiedenen Vertragsreformen hat das Parlament nach und nach Entscheidungskompetenzen hinzugewonnen. Am Anfang stand eine Versammlung mit 78 Parlamentariern, die 1952 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) geschaffen wurde. Sie trug den Namen "Gemeinsame Versammlung" und hatte ausschließlich beratende Funktionen. Die Mitglieder wurden nicht direkt gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten entsandt.

Als mit den Römischen Verträgen von 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft gegründet wurden, wurden die beratenden Aufgaben der Versammlung auch auf diese Organisationen ausgedehnt. Die Zahl der Mitglieder wurde von 78 auf 142 erhöht. Im Jahr 1962 entschieden die Abgeordneten, der Versammlung den Namen "Europäisches Parlament" zu geben. Diese Bezeichnung ging aber erst 1986 mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) formal in die Verträge ein.

1971 wurden die Abgeordneten wurden am Haushaltsverfahren der Gemeinschaften beteiligt. 1975 wurden diese Kompetenzen noch ausgeweitet.
1979 fanden die ersten Direktwahlen des Parlaments statt. Dies war ein entscheidender Schritt für die demokratische Legitimation des Parlaments. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat das Parlament in den achtziger Jahren auf eine Erweiterung seiner Kompetenzen hingewirkt. Die Einheitliche Europäische Akte von 1986, die erste umfassende Vertragsreform nach Gründung der Europäischen Gemeinschaft, führte zu einem wesentlichen Ausbau der parlamentarischen Rechte. Das Parlament erhielt in einigen Bereichen über das Verfahren der Zusammenarbeit legislative Kompetenzen, etwa bei der Gesetzgebung zur Einrichtung des Binnenmarktes. Für die Außenpolitik war es bedeutsam, dass dem Parlament ein Zustimmungsrecht zu Beitritts- und Assoziierungsverträgen eingeräumt wurde.

Den nächsten Meilenstein parlamentarischer Stärkung stellte der Maastrichter Vertrag von 1992 dar.

Außerdem wurde die Einsetzung der Kommission von der Zustimmung des Parlaments abhängig gemacht und die Möglichkeit des Misstrauensvotums gegen die Kommission eingeführt.

Der Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat, dehnte das Mitentscheidungsverfahren auf weitere Politikbereiche aus und stärkte die parlamentarische Rolle bei der Einsetzung des Kommissionspräsidenten bzw. der -präsidentin. Diese wichtige Personalentscheidung bedarf nun auch einer Zustimmung des Parlaments.

Der Vertrag von Nizza, der seit seinem Inkrafttreten 2003 die aktuelle Rechtsgrundlage der EU darstellt, regelt unter anderem die Zusammensetzung des Parlaments nach der Osterweiterung. Des weiteren wurde am Ende der Vertragsverhandlungen von Nizza eine "Erklärung zur Zukunft der Union" angenommen. Mit dieser Erklärung wurde ein Prozess eingeleitet, um die Vertragsgrundlagen der Union mit dem Ziel größerer demokratischer Legitimation, Transparenz und Effizienz grundlegend zu reformieren.

Als im Dezember letzten Jahres der Lissabon-Vertrag in Kraft trat, wurde das Mitentscheidungsverfahren auf fast alle Bereiche ausgedehnt.

3. Auf welchen Politikfeldern hat das EU-Parlament und die EU allgemein
Gesetzgebungskompetenzen und auf welchen Gebieten liegen die Kompetenzen
ausschließlich bei den Mitgliedstaaten?
Allgemein handelt die EU nach dem Subsidiaritätsprinzip, dass heißt, dass die EU nur dann aktiv werden kann, wenn eine Angelegenheit nicht besser auf nationalstaatlicher oder lokaler Ebene geregelt werden kann.
Ausschließliche Zuständigkeiten hat die EU für die Währungspolitik, Handelspolitk, Fischereipolitik, für die Zollunion.

Geteilte Zuständigkeiten gibt es bei der Verwirklichung des Binnenmarkts, der Agrarpolitik, Verkehr, Energie, Raum der Freiheit, Sichereit und des Rechts, Umweltpolitik, Sozialpolitik.
Die Außenpolitik ist bis jetzt noch zwischenstaatlich geregelt und nicht vollständig auf die EU-Ebene übertragen. Weiter koordinierende Maßnahmen unterimmt die EU im Bereich Forschung, Kultur und Industrie.

Allgemeine Links:
- http://www.europarl.de/
- http://www.europarl.europa.eu/

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,

Anna Cavazzini

Parliamentary Assistant to Ska Keller MEP