Frage an Simone Violka von Klaus S. bezüglich Senioren
18 Jahre deutsche Einheit und dennoch Trennung in Ost und West und die Rentner im Osten werden weiter diskriminiert, sie sind nur 87% wert und das ist verfassungswidrig.
Wann ändert sich das?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ihre Frage unterscheidet sich kaum von der, welche Frau Böckmann bereits am 01.06.2008 an mich gestellt hat. Meine Antwort darauf, ist seit dem 03.06.2008 für alle Leser bei Abgeordnetenwatch zugänglich. Deshalb möchte ich auf meine ausführliche Antwort dort verweisen und hier nur noch ein paar Anmerkungen machen.
Um die nach wie vor geringeren Löhne im Osten bei der Rentenberechnung auszugleichen, werden die Beiträge aus dem Osten derzeit mit dem Faktor 1,1827 multipliziert. Dadurch wird erreicht, dass aufgrund von geringerem Verdienst zwar weniger eingezahlt wird, aber mit diesem niedrigeren Satz die gleichen Rentenpunkte erworben werden wie bei einem höheren Beitrag West. Der Faktor zeigt, wie weit die Löhne noch auseinander liegen. Zum Vergleich: Im Jahr 1991 lag der Faktor bei 1,7235. Im Gegenzug zu diesem Aufwertungsfaktor liegt die Rentenhöhe unter 100 Prozent. Bis zu einer Lohnangleichung, also der Grundlage dieser Berechnung, ist diese Formal notwendig um einigermaßen die Unterschiede auszugleichen. Würde man die Rente auf 100 Prozent angleichen, fiele der Aufwertungsfaktor weg. Für alle, die unter Niveau West im Osten verdienen, hieße das geringere Rente im Alter als nach der jetzigen Verfahrenslage.
Niemanden nützt eine theoretische, gefühlte Gerechtigkeit, wenn im Geldbeutel letztendlich trotz 100 Prozent weniger praktisch ankommen. Aufgabe der Gesellschaft mit Hilfe der Gewerkschaften ist es, so schnell wie möglich eine Einkommensangleichung zu erreichen. Denn dann können wir auf Ausnahmen bei der Rentenberechnung verzichten. Eine Zielmarke dafür ist das Jahr 2019.
Mit freundlichen Grüßen, Simone Violka