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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Simone Violka von Wolfgang P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Violka,

für Buchführungshelfer gibt es ein Problem in der Form, dass der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass die USt-Voranmeldungen elektronisch an das FA zu melden sind. Bei den USt-Voranmeldungen handelt es sich aber um Steuererklärungen die ein Buchführungshelfer nicht erstellen darf. Die Realität sieht aber so aus, dass die Buchführungsprogramme die Voranmeldungen automatisch erstellen können. Wie kann dieses Dilemma in dem sich Buchführungshelfer diesbezüglich befinden gelöst werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Press,

vielen Dank für ihre Frage.

Ihr Problem ist mir bestens bekannt, da ich und einige meiner Kolleginnen und Kollegen seit langer Zeit an einer praktikablen Lösung arbeiten. Zusammen natürlich mit den entsprechenden Verbänden. Einiges konnte in den letzten Jahren ja auch bereits verbessert werden. Das Dilemma, welches sie ansprechen ist meiner Meinung nach ebenfalls durchaus lösbar, auch wenn es derzeit noch immer Widerstände gibt und die nötigen Mehrheiten noch nicht vorhanden sind. Doch die Vorschläge, welche gemacht wurden, lassen diese Widerstände bröckeln. So ist zum Beispiel das Hauptargument, im Falle eines Fehlers gäbe es keinen Schutz für den Auftraggeber, durch das Angebot einer Versicherung vom Tisch. Und auch andere Argumente der Gegenseite konnten bereits mit entsprechenden Vorschlägen und Zugeständnissen entkräftet werden. Leider kann ich ihnen aber nicht sagen, wann es letztlich zu einer gesetzlichen Änderung kommt und wie genau diese aussehen wird. Dennoch kann ich ihnen versichern, das ihr Problem im Fokus unserer Arbeit steht und wir ernsthaft an einer Lösung arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen, Simone Violka