Frage an Simon Rottloff von Klaus G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Rottloff,
Sie sprechen sich für die Abschaffung des Ehegattensplittings aus. Wenn man jedoch zwei Haushalte betrachtet, die beide jeweils € 4.000,- im Monat zu versteuern haben, in dem einen jedoch verdient nur ein Partner das gesamte Einkommen, in dem anderen verdient jeder Partner die Hälfte - dann bleibt festzustellen, dass mit Ehegattensplitting beide Haushalte eine identische Steuerbelastung haben.
Ohne Ehegattensplitting wird jedoch der Alleinverdiener-Haushalt massiv zusätzlich belastet, was bei der bisher verfassungsrechtlich gebotenen Betrachtung der Ehegemeinschaft als Einheit unzulässig sein dürfte. In abgemilderter Form trott dieser Benachteiligungseffekt für alle Ehen ein, in denen ein Partner mehr verdient als der andere. Dies ist jedoch in fast allen Ehen der Fall.
Wie wollen Sie die steuerliche Mehrbelastung und Benachteiligung der meisten ehen durch Abschaffung des Splittings rechtfertigen? Falls Sie diese Benachteiligung nicht beabsichtigen - mit welchen Mitteln wollen Sie dann diese Benachteiligungen für Ehen anderweitig abfangen?
Die Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings mag zwar populär klingen, aber letztlich geht es nicht um "Steuervorteile", sondern lediglich um die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung von Ehen, egal von welchem Partner die Einkünfte erwirtschaftet werden.
Ich bitte daher um genaue Erläuterung wie Sie diese beabsichtigten Ungleichbehandlungen begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Gruen