Frage an Silvio Horn von Maria G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Horn,
meine Frage kann ich nur schwer einem der vorgegebenen Themen zuordnen. "Verbraucherschutz" hätte ebenso gepasst, obwohl die Verbraucherschützer hier auch nicht zuständig sind.
Es handelt sich um Beiträge, die Bürger für Baumaßnahmen leisten müssen, z.B. für Trink- und Abwasserleitungen und den Ausbau ihrer örtlichen Straßen.
Es ist ja nicht wirklich zu verheimlichen, dass mit dem Ausbau dieser Infrastrukturen seit der Wende viele Arbeitsplätze geschaffen wurden und weiter unterhalten werden. Das Land hat also (u.a.) durch Steuereinnahmen direkt davon profitiert.
In Thüringen wurden Herstellungsbeiträge für Trinkwasser 2005 abgeschafft, das Land ersetzt den Zweckverbänden die Zinsausfälle.
Gestern wurden dem dortigen Landtag mehr als 23.000 Unterstützer-Unterschriften für ein Volksbegehren überreicht - 5.000 wären nötig gewesen. Die nächste Stufe ist der Volksentscheid zur Abschaffung von Herstellungsbeiträgen für Abwasser und Straßen.
Eines der Argumente lautet: Daseinsvorsorge ist Aufgabe des Staates und nicht der Grundstückseigentümer.
Darin sehe ich einen guten Beitrag zur direkten Demokratie.
Wo sehen Sie bei uns Wege, die Bürger - die gerade im ländlichen Raum besonders betroffen sind - zu entlasten?
Mit freundlichen Grüßen
Maria Griepentrog
Sehr geehrte Frau Griepentrog,
viele Menschen im Land sind stinksauer darüber, dass sie die bereits zu DDR-Zeiten geleisteten Aufwendungen für Wasser- und Abwasseranlagen erneut zahlen sollen. Die FREIEN WÄHLER verlangen Beitragsgerechtigkeit und Gebühren pro Haushalt und Verbrauch - nicht nach Grundstücksgröße. Im Falle einer Wahl in den Landtag werden wir für die Änderung des Kommunalabgabengesetzes kämpfen und anstreben, die Erhebung von Altanschließerbeiträgen abzuschaffen.
Wir haben die Frage der Altanschließerbeiträge in der vergangenen Woche sehr intensiv diskutiert, weil eine Landtagsabgeordnete der CDU uns FREIEN WÄHLERN Wählertäuschung bei der Thematik vorwarf, wir werden darauf morgen wie folgt reagieren, der Text der Pressemitteilung geht auch auf Ihre Fragen ein:
Die FREIEN WÄHLER Mecklenburg-Vorpommern weisen die Verlautbarungen von MdL Beate Schlupp (CDU) als lächerlich zurück, wonach die Altanschließerproblematik höchstrichterlich entschieden sei und es keinen Spielraum für politische Entscheidungen gäbe. "Frau Schlupp sollte als Abgeordnete wissen, dass die Politik Gesetze verabschiedet und Gerichte sich daran zu halten haben, solange die Rechtsprinzipien und die Verfassung eingehalten werden, nicht umgekehrt. Die Äußerungen können demnach nur als Versuch gewertet werden, sich hinter Gerichten zu verstecken und die eigene Verantwortung für dieses bürgerfeindliche und wirklichkeitsfremde Gesetz zu verschleiern", kommentierte der stellvertretende Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER, Gustav Graf von Westarp die CDU-Positionen.
Von Westarp, der sich seit langem in mehreren Bürgerinitiativen gegen Beitragserhebungen von Wasser- und Abwasserzweckverbänden engagiert, sagte weiter: „Auch wenn die CDU und Frau Schlupp immer wieder die gleichen Behauptungen aufstellen - sie werden durch Wiederholung nicht wahr. Viel mehr strotzen die Schluppschen Aussagen nur so vor Fehlern, dass man schon von öffentlicher Irreführung oder bewusster Täuschung der Bevölkerung sprechen könnte. So ist beispielsweise unrichtig, dass das Gesetz zwingend Beiträge vorschreibe. Das Kommunalabgabengesetz bietet verschiedene Möglichkeiten wie Beiträge, Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben. Wer das verschweigt, lügt und will von seiner Mittäterschaft an diesem Gesetz ablenken. 83 von 90 Verbänden in MV haben keine Beiträge. Der WAZV Parchim-Lübz, der Zweckverband Wismar und einige andere haben die schlechteste von vier möglichen Varianten gewählt.“Nachweislich unwahr ist laut von Westarp auch die Behauptung, dass die meisten Gemeinden schon bezahlt hätten und es deshalb keine Mehrheit für eine Satzungsänderung hin zum Gebührenmodell gäbe. Richtig sei vielmehr: In Wismar, Radegast und Ludwigslust haben externe Experten und im Parchimer Gebiet die Bürger mehrmals Beitragssenkungen erzwungen. Geld zurück gibt es aber nur bei Satzungsänderung. Deshalb beschloss Radegast trotz Beitragshöhe von nur 0,39 € die Satzung zu ändern. „Frau Schlupp offenbart für eine exponierte Abgeordnete erschreckend hohe Wissensdefizite, wenn sie etwa weiterhin behauptet, Gebühren seien auf Dauer teurer als Beiträge. Fakt ist: Wenn statt einiger Tausend Grundstückseigentümer mehrere Zehntausend Haushalte einbezogen werden, muss die Gebühr drastisch sinken. Und völlig unseriös ist ihre Behauptung, der Gleichheitsgrundsatz und das Grundgesetz verlangten Beiträge. Das Grundgesetz verlangt nicht, dass nur ein Teil der Bevölkerung (Grundstückseigentümer) die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen für alle tragen muss. Denn auch Strom-, Telefon- oder Gasleitungen werden mit Gebühren auf alle Nutzer umgelegt. Oder zahlt jemand seine Telefonkosten nach Grundstücksgröße?"
Freundliche Grüße aus Schwerin
Silvio Horn