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Silvia Breher
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Frage von Andreas R. •

Frage an Silvia Breher von Andreas R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Zunächst vielen Dank für Ihre Antwort, die aber mehr neue Fragen, denn Klärung bringt. Seit 2013 besteht das Urteil, das diese Art der Tierquälerei gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Seit 5 Jahren hatte die Fleischindustrie die Möglichkeit, die lokale Betäubung (die übrigens nachweislich überhaupt kein Problem darstellt, sondern das eh schon viel zu billige Supermarkt-Dumpingfleisch preislich nur etwas angehoben hätte. Die Frage also: was wird nun in 2 weiteren Jahren der Tierquälerei umgesetzt, was in den vergangenen 4 - 5 Jahren nicht hätte schon längst geschehen können? Oder anders gefragt: haben Sie als politisch Verantwortliche hier zu lange untätig zugeschaut? Werden Sie künftig in allen Bereichen "mehr Dampf" machen? Als Privatmensch haben Sie und ich solche "Freiheiten/Narrenfreiheiten" jedenfalls nicht.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

auch mich ärgert es, dass die jetzt auslaufende Übergangsfrist nicht besser genutzt worden ist. Wir können jetzt lange über das Wieso, Weshalb, Warum debattieren - das ändert aber nichts an der gegenwärtigen Situation.
Die bekannten Alternativen sind derzeit einfach noch nicht ausreichend akzeptiert. Die Ebermast sollte die Alternative sein. Die Landwirte sind wirklich euphorisch und mit gutem Mut in die Ebermast gestartet. Aber der Markt nimmt die Eber nicht ab.

Auch die Immunokastration, eine Impfung, ist möglich. Aber von einem kleinen Sektor im Biobereich abgesehen, werden die Tiere ebenfalls gegenwärtig am Markt nicht abgenommen.
Außerdem gibt es die Alternative der Inhalationsnarkose mit Isofluran. Das Mittel ist gerade erst im November für Schweine zugelassen worden. Alles, was bislang angewendet worden ist, war immer eine Umwidmung durch den Tierarzt für den Einzelfall, aber nicht in der Breite anwendbar. Auch für diesen Weg ist die Fristverlängerung notwendig: Für die Weiterentwicklung und die Anerkennung der Narkosegeräte, für die Sicherstellung des Anwenderschutzes und letztendlich dafür, dass die Landwirte diese selber anwenden dürfen.

Unsere Sauenhalter stehen ganz am Ende der Kette. Auch wenn sie es theoretisch könnten, es funktioniert praktisch nicht. Sie haben keine Wahl. Deshalb haben wir mit der Verlängerung detailliert geregelt, dass der Ausstieg in zwei Jahren erfolgreich gelingt: Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird bis Ende Mai eine Rechtsverordnung vorlegen und dann alle halbe Jahre über die Herstellung und Anwendbarkeit der Isofluran-Narkose durch den Landwirt berichten. Außerdem muss die Schulung der Landwirte vorbereitet werden, damit sie sachkundig vorgehen können. Und die Anwendersicherheit der Geräte muss sichergestellt sein. Außerdem ist ein Förderprogramm für die Anschaffung der Geräte und eine Informationskampagne zu allen Alternativen, damit endlich Akzeptanz erreicht wird, nötig. Um die Ebermast und die Immunokastration voranzubringen, brauchen wir die Bereitschaft der gesamten Lebensmittelkette. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat diese Gespräche bereits aufgenommen und die Branche, von der Schlachtung über die Vermarktung bis zum Lebensmitteleinzelhandel, hat ihre Bereitschaft erklärt. Ich werde dranbleiben und diese Bereitschaft auch einfordern, wo es notwendig ist. Alle diese Maßnahmen werden dazu beitragen, dass wir in zwei Jahren eben nicht wieder an demselben Punkt stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Breher

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