Wann ist endlich mit einer amtsangemessenen und verfassungskonformen Besoldung der Beamten in Niedersachsen zu rechnen?
Sehr geehrte Frau B.,
durch das Nds. Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation vom 23.09.2022 (Nds. GVBl. S. 611) ist das Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG) geändert worden. Bereits in den Stellungnahmen im Anhörungsverfahren ist die Verfassungswidrigkeit offenkundig nachgewiesen worden. Beamte in Widersprüche und Klagen zu treiben und nach Jahren erst durch das BVerfG das Offenkundige in ein Urteil gegossen zu bekommen empfinde ich als sehr befremdlich. Gerade in Zeiten, in denen sich der demokratische Rechtsstaat unter Druck zeigt, müssen meines Erachtens demokratische Parteien ganz besonders verfassungskonform handeln um so den Unterschied zwischen einer undemokratischen Politikauffassung von offen verfassungsfeindlichen Parteien und dem von demokratischen Parteien zu zeigen.
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das niedersächsische Besoldungsgesetz geht auf Landesrecht zurück. Deshalb sollte Ihre Frage auf Landesebene beantwortet werden.
Viele Grüße
Silvia Breher