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Silvia Breher
CDU
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Frage von Alessia S. •

Frage an Silvia Breher von Alessia S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Breher,

unser heutiges Anliegen betrifft ein bereits schon sehr umstrittenes Thema:
Fahrerlaubnis ab 16 Jahren. Am 15.August führten Christine und Valentin,Vertreter der Friedrich-Eber-Stiftung eine Tagung mit uns durch.Dabei erarbeiteten wir viele Informationen rund um Politik und den anstehenden Wahlen am 24.September 2017.Trotz das wir in viele Fragen umfangreiche Antworten bekamen,blieb uns dennoch eine Frage offen.Wäre es nicht möglich,ein unbegleitetes Fahren ab 16 Jahren einzuführen?Sofern man natürlich den PKW-Führerschein bestanden hat.Gerade in den ländlichen Gebieten sind die öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten stark eingrenzt.Die Schulbusse sind meist überfüllt und bei weit entfernten Berufsschulen wird dies schnell zum Verhängnis der Schüler.Verspätungen der Busse sind ein Grund für darauffolgende Verspätungen am Unterricht.Um dies alles zu vermeiden,möchten wir Sie heute dazu anregen über unser Anliegen etwas genauer nachzudenken.Vergleichsweise Anregungen wurden bereits debattiert.So berichtete die Zeitung "Der Tagesspiegel" am 19.04.12 eine Artikel mit dem Titel "CDU debattiert über Führerschein mit 16 Jahren",verfasst von Phillip de Souzs Soares und Sebastian Schneider.Nach Peter Blesers (CDU) Meinung sollten junge Leute künftig schon mit 16 Jahren alleine Auto fahren können.Sein Argument: Besonders auf dem Land hätten Jugendliche Probleme gefahrenlos ihre Lehrstelle zu erreichen,weil die öffentlichen Verkehrsmittel fehlen.Er sagte: "Das begleitende Fahren ab 17 ist da keine Hilfe."Laut Bleser sollten Jugendlichen die Verantwortung zugetraut werden,schließlich dürfen Schüler in den USA auch mit 16 alleine fahren.Um Sicherheit darin zu bringen,sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km/h geschaffen werden und die Erlaubnis der Eltern.
Wir bedanken uns im Voraus bei Ihnen für Ihre Zeit und Ihre Mühe,und hoffen bald eine Rückmeldung von Ihnen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
S.Schöppler,A.S.,L. S. und A. G.

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Antwort von
CDU

Hallo,

ich freue mich sehr darüber, dass ihr euch wegen der Frage „Führerschein mit 16“, die sicherlich jeden von euch persönlich betrifft, an mich wendet und mich um meine Auffassung und Einschätzung bittet.

Ich stehe der Forderung „Führerschein mit 16“ nicht total ablehnend, aber doch zurückhaltend gegenüber. Es steht außer Frage, dass die Mobilität dort stark eingeschränkt ist, wo es keinen flächendeckenden öffentlichen Personennahverkehr gibt. Das gilt insbesondere für die ländlichen Regionen in Deutschland – und dazu zählt auch meine Heimat, das Oldenburger Münsterland.

Deshalb aber pauschal den „Führerschein mit 16“ in Deutschland einzuführen, halte ich für falsch. Die Sicherheit muss über allem stehen. Denn leider ist es so, dass junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr tragen.

Den zitierten Vorstoß aus dem Jahr 2012 von Peter Bleser, Bundestagsabgeordneter der CDU und damals Vorsitzender Bundesfachausschusses (BFA) Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU, kenne ich und dem liegt ein eben solcher Beschluss dieses Gremiums zugrunde. Aber wie sieht es heute aus?

Im Februar 2017 hat der Bundesfachausschuss Landwirtschaft und Ländliche Räume, wie er jetzt heißt, ein Programm mit dem Titel „Zukunftsfähige Regionen - nachhaltige Landwirtschaft - gute Ernährung“ verabschiedet. Darin steht, dass sich der BFA „für eine unbürokratische und einheitliche Regelung einsetzt, die den Erwerb des PKW-Führerscheins in begründeten Ausnahmefällen – insbesondere zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen - ab einem Alter von 16 Jahren ermöglicht.“

Seit 2011 ist das begleitete Fahren ab 17 bundesweit möglich, in Niedersachsen schon seit 2004. Für die Einführung gab es entsprechende politische Mehrheiten. Der Gesetzgeber hat allerdings bewusst die Maßstäbe eng angelegt. Ein wichtiges Argument waren Studien, die belegen, dass junge Fahranfänger, die in Begleitung fahren, in deutlich weniger Unfälle verwickelt sind. Und in der Tat haben sich seit Einführung in Niedersachsen die Anzahl der Verkehrsverstöße und Unfälle durch Fahranfänger um rund ein Drittel reduziert.

In einzelnen Fällen kann man auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die allerdings sehr restriktiv erteilt wird. Es muss nachgewiesen werden, dass es absolut keine andere Möglichkeit gibt, ohne ein Auto und ohne Begleitperson zur Arbeit zu kommen – häufig wird dann zum Beispiel auf die Möglichkeit eines Motorrollers verwiesen. Ich denke, dass man hier ansetzen muss, um in begründeten Ausnahmefällen eine unbürokratische und einheitliche Regelung für den „Führerschein mit 16“ zu erzielen.

Ich werde mich politisch dafür einsetzen, die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Einen wichtigen Beitrag kann hierzu der ÖPNV leisten.

Viele Grüße
Silvia Breher

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