Frage von Thorsten J. • 26.05.2009
Antwort ausstehend von Silvana Koch-Mehrin FDP
(...) Das passt nicht in einen Rechtsstaat. Sozialgesetzgebung muss Sache der Nationalstaaten bleiben. (...)
(...) Die Europäische Kommission steht hier in der Pflicht, zu kontrollieren, dass europäische Richtlinien in den Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der völkerrechtlichen Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention umgesetzt werden. So darf beispielsweise der Widerruf des Flüchtlingsstatus nicht in Situationen erfolgen, in denen eine Rückkehr in das Herkunftsland noch nicht sicher erwartet werden kann. (...)