Frage an Silvana Koch-Mehrin von Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,
wenn ich noch kurz vor meinem Australienurlaub eine Frage stellen darf:
Wie darf über die Äußerung des Herrn Müntefehring gedacht werden?
EIne eigene Verfassung für uns alle Deutschen?
Ich sehe da erhebliche Vetos der Amerikaner, Franzosen, Engländer, einfach alle, die Deutschland gern lediglich als Nabel der Welt betrachten könnten ?
Wie kann überhaupt so eine Volksinitiative gestartet werden?
Die Verfassungsfrage muß gestellt und umgesetzt werden.
Schließlich will das GG in Artikel 146 GG sein Ende duch die volksgegeben Verfassung besiegeln. Fangen wir bitte sofort an ?
Mit optimistischen Grüßen und im Sinne der F D P ,
Jürgen Weißbinder
Sehr geehrter Herr Weißbinder,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15. April.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus dem Jahr 1991, der zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sowie der Sowjetunion, der USA, Frankreich und dem Vereinigten Königreich beschlossen wurde, ebnete den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands und schrieb die volle Souveränität Deutschlands über die inneren und äußeren Angelegenheiten fest. Dass Franzosen oder Englänger bei künftigen Grundgesetzänderungen Vetos einlegen, ist deshalb ausgeschlossen.
Zudem bestimmt der Artikel 146 GG, dass das Grundgesetz nicht einfach so aufhört zu existieren und ersetzt wird. Bei der Wiedervereinigung stellte sich die Frage: Sollte man den schnelleren und begründeten Weg eines Beitritts Ostdeutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG begehen oder eine vollkommen neue Verfassung erarbeiten? Man entschied sich, das Grundgesetz für ganz Deutschland als Konstante in der Zeit dieses großen Umbruchs und Neubeginns beizubehalten und wählte damit einen Beitritt über Artikel 23 GG. Das Grundgesetz hatte sich als Verfassung bewährt und etabliert. Die Legitimierung erfolgte auch hier indirekt über die Volksvertreter. Die Bürger erteilten ihre Zustimmung durch konkrete Handlungen, nämlich indem sie an Wahlen nach den Bestimmungen des Grundgesetzes teilnahmen. Diese Vorgehensweise ist auch allgemein anerkannt.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist damit eine demokratisch legitimierte Verfassung und ist für das gesamte deutsche Volk in den heutigen Grenzen Deutschlands gültig.
Beste Grüße aus Brüssel
Dr. Silvana Koch-Mehrin MEP