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Silvana Koch-Mehrin
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Frage von Ingo M. •

Frage an Silvana Koch-Mehrin von Ingo M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,

ich habe nur eine simple Frage. Finden Sie es richtig das Politiker ein fünfstelliges Gehalt
beziehen ? Und wenn ja -Warum?

Ist es richtig zwei Gehälter zu beziehen als Bundestags- und EU-Abgeordnete ?

Wenn Sie im Bundestag arbeiten, arbeiten Sie nicht als EU-Abgeordnete und umgekehrt.

Über eine aufklärende Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

Ingo Meinecke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meinecke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Abgeordnetenentschädigung.

Was die Höhe der Entschädigung eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments betrifft: Die Grundentschädigung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments orientiert sich an den Bezügen eines Richters am Europäischen Gerichtshof und beträgt 38,5% von dessen Grundbezügen.

Was Ihre Frage nach einem gleichzeitigen Mandat im Deutschen Bundestag betrifft: Abgeordneter des Europäischen Parlaments und zusätzlich Abgeordneter eines nationalen Parlaments zu sein ist nicht erlaubt, der so genannte „Direktwahlakt“ verbietet dies in Artikel 7 Absatz 2 („Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments“, zu finden unter http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/downloads/rechtsgrundlagen/direktwahlakt.pdf ).

Mehr Informationen zu Entschädigungen und Vergütungen von Abgeordneten des Europäischen Parlaments finden Sie bei Interesse unter http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/staticDisplay.do?language=DE&id=39&pageRank=1 .

Mit freundlichen Grüßen

Silvana Koch-Mehrin