Frage an Silvana Koch-Mehrin von Ingo M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,
ich habe nur eine simple Frage. Finden Sie es richtig das Politiker ein fünfstelliges Gehalt
beziehen ? Und wenn ja -Warum?
Ist es richtig zwei Gehälter zu beziehen als Bundestags- und EU-Abgeordnete ?
Wenn Sie im Bundestag arbeiten, arbeiten Sie nicht als EU-Abgeordnete und umgekehrt.
Über eine aufklärende Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Ingo Meinecke
Sehr geehrter Herr Meinecke,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Abgeordnetenentschädigung.
Was die Höhe der Entschädigung eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments betrifft: Die Grundentschädigung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments orientiert sich an den Bezügen eines Richters am Europäischen Gerichtshof und beträgt 38,5% von dessen Grundbezügen.
Was Ihre Frage nach einem gleichzeitigen Mandat im Deutschen Bundestag betrifft: Abgeordneter des Europäischen Parlaments und zusätzlich Abgeordneter eines nationalen Parlaments zu sein ist nicht erlaubt, der so genannte „Direktwahlakt“ verbietet dies in Artikel 7 Absatz 2 („Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments“, zu finden unter http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/downloads/rechtsgrundlagen/direktwahlakt.pdf ).
Mehr Informationen zu Entschädigungen und Vergütungen von Abgeordneten des Europäischen Parlaments finden Sie bei Interesse unter http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/staticDisplay.do?language=DE&id=39&pageRank=1 .
Mit freundlichen Grüßen
Silvana Koch-Mehrin