Frage an Silvana Koch-Mehrin von Jürgen W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin!
Die IHK vertritt in Namen ihrer Zwangsmitglieder Ansichten, welche gegen meine tatsächlichen Ansichten sind. Dies verletzt mein Recht auf Meinungsfreiheit. Mitglieder sollten das Recht zu entscheiden haben, was als Meinung“ zum Ausdruck gebracht wird und durch wen dies geschieht. Eine Zwangsmitgliedschaft und Beitragsforderung sind doch verfassungswidrig, da sie sowohl gegen die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) als auch gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) verstoßen. Mit der im Artikel 9 GG festgelegten Vereinigungsfreiheit folgt zugleich ein Fernbleiberecht einher. Das Recht, Vereine zur Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu bilden, schließt doch auch die Möglichkeit ein, sich solchen Vereinigungen nicht anzuschließen. Wenn eine staatlich angeordnete öffentlich-rechtliche Körperschaft die Interessen der Zwangsmitglieder gegen den Staat vertreten soll, die selbst diese Organisation angeordnet hat und dessen Existenz nur durch das Wohlwollen des Staates möglich ist, ist in einem demokratisch geführten Land grotesk und widersinnig, zudem die Organisation nicht nach demokratischen Prinzipien geführt wird. Entsteht so nicht ein Abhängigkeitsverhältnis dem Staat gegenüber, das eine effektive Interessenvertretung unmöglich macht? Wenn dann gleichzeitig mit hohen „Mitgliedsbeiträgen“ die Wirtschaftkraft der Zwangsmitglieder dermaßen geschwächt wird, daß diese außer Stande sind, wirksame Interessenvertretungen zu gründen, hat die IHK sich endgültig und rechtswidrig gegen Interessen der Wirtschaft gestellt. Eine Erhebung der Zwangsbeiträge kann nicht mit Gleichbehandlung aller IHK-Zugehörigen begründet werden. Die IHK-Zwangsmitglieder werden bei der Festsetzung der Zwangsbeiträge unterschiedlich behandelt. So werden viele Zwangsmitglieder völlig aus der Beitragspflicht befreit, andere wiederum mit hohen Forderungen konfrontiert.
Warum gibt es IHK´en nur in der BRD und solidarisch nicht in der EU? Wettbewerbsverzerrung?
MfG J.Weißbinder