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Silvana Koch-Mehrin
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Frage von Christoph N. •

Frage an Silvana Koch-Mehrin von Christoph N. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,

im Anschluss an Ihren Vortrag in Heidelberg am Freitag den 6.6. hat mich eine Unstimmigkeit in ihrem Vortrag beschäftigt. Ich hoffe, Sie können mir helfen, diese zu beseitigen.
Sie hatten eingangs erwähnt, dass sich die EU für eine einheitliche Zuwanderungs"richtlinie" (Gesetz) einsetzen sollte. Auf der anderen Seite verweigern Sie (FDP) sich gegen eine Vereinheitlichung der Höchstgeschwindigkeiten auf den Autobahnen in der EU (und damit auch Deutschland). Wenn Sie ein Interesse an einer gemeinschaftlichen Außenpolitik haben und ebefalls betont haben, dass die EU zu 70% die deutsche Gesetzgebung bestimmt, dann sehe ich nicht, wieso gerade bei der Geschwindigkeitsbegrenzung hier eine Außnahme gemacht werden soll.
Handelt es sich bei der Freiheit schnell zu fahren, wirklich um ein liberales Grundrecht, das es zu verteidigen gilt? Oder weiß man um die Wählerstimmen, die eine solche Entscheidung mit sich bringt? Haben Sie Angst, dass in Deutschland dann keine schnellen Autos, mit hohen PS-Zahlen mehr verkauft werden können? Ein Blick in die USA, wo deutsche Marken sehr beliebt sind, beweißt gegenteiliges. Außerdem würden auch in Deutschland weiterhin bestimmte deutsche Oberklassewagen gekauft, nicht weil sie schnell sind, sondern weil ein schicker Porsche eben ein Prestigeobjekt ist.
Bitte erklären Sie mir doch noch mal etwas deutlicher wo sich die EU in nationale Angelegenheiten "einmischen" soll und welche Politikfelder in der EU in Zukunft gemeinschaftlich gelöst werden sollten, und welche den einzelnen Staaten besser überlassen werden sollten.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neubert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Initiativrecht für Gesetzesvorschläge liegt in der Europäischen Union bei der Europäischen Kommission. Im Gegensatz zu den EU-Mitgliedsstaaten, in denen die nationalen Parlamente das Initiativrecht haben, steht dem Europäischen Parlament nicht die Gesetzesinitiative zu.

Für die Initiative müssen drei Voraussetzungen mindestens erfüllt sein.

Erstens: Die Union besitzt in dem betroffenen Bereich Zuständigkeit (Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung).

Zweitens: Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden (Grundsatz der Subsidiarität).

Drittens: Die Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die unionsweit einheitliche Rechte und Pflichten festlegen, darf nicht über das zur Verwirklichung der Vertragsziele Nötige hinausgehen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

Die Zuständigkeit der Europäischen Union ist in den Verträgen geregelt. Notwendig ist aber eine strengere Subsidiaritäts-Kontrolle. Mit dem Vertrag von Lissabon wird ein wichtiger Schritt gemacht: Die nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten könnten überprüfen, ob das Prinzip der Subsidiarität eingehalten wird. Somit wird kontrolliert, ob die Union eingreifen kann oder ob sie dies den Mitgliedstaaten überlassen muss. Eine Kontrolle durch die nationalen Parlament halte ich für sehr wichtig.

Mit freundlichen Grüssen

Silvana Koch-Mehrin