Frage an Silvana Koch-Mehrin von heikki o. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,
Meine Fragen sind ob der Ausführlichkeit eines Dr. Kamp oder Herrn Kletzenbauer relativ einfach.
Wie stellt sich die FDP zu den freiheitlichen Grundrechten, z. B. Wahlfreiheit der Wirte bei der Auswahl ihrer gewerblichen Tätigkeit?
Freiheit des Bürgers bei der Auswahl, was er privat zu tun und zu lassen hat?
Muß sich der Staat in Belange einmischen, die ihn grundsätzlich nichts angehen?
Wieso werden Zahlen bei Entscheidungen berüchsichtig, die real durch nichts bewiesen werden können? (z. B. 3301 Passivrauchtote)
Sind Sie der Meinung, daß einige sehr militante Organisationen, die lediglich ca. 1000 Bürger berücksichtigen, den Rest von Deutschland terrorisieren dürfen?
Mit freundlichen Grüßen
Heikki Ott
Sehr geehrter Herr Ott,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Fragen. Gerne antworte ich Ihnen darauf:
Für die FDP sind die freiheitlichen Grundrechte maßgeblich. Dies schließt die Wahlfreiheit der Wirte bei der Auswahl ihrer gewerblichen Tätigkeit und deren Gestaltung mit ein. Der Staat sollte sich so wenig wie möglich in diese Belange einmischen.
Die Freiheit und Verantwortung eines jeden Bürgers sollen Richtschnur für die Politikgestaltung sein. Natürlich - die Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenzen in der Freiheit des Anderen. Daher sind individuelle Freiheiten und persönliches Verantwortungsbewusstsein untrennbar miteinander verknüpft.
Die Rolle des Staates sollte dementsprechend sein. Zu viele Pflichten und Verantwortung beim Staat haben dazu geführt, dass unser Gemeinwesen nicht mehr finanzierbar ist und dass Eigenengagement in unserer Gesellschaft verloren geht. Die Folge davon ist das Fehlen eines persönlichen Verantwortungsbewusstseins.
In der Frage des Nichtraucherschutzes gibt es gerade betreffend der Wirte einen Konflikt: Mit Regelungswut durchgreifen oder an die Entscheidungsfreiheit der Menschen appellieren. So hat sich der Verfassungsgerichtshof in Leipzig in einer Eilentscheidung für die Stärkung der Freiheitsrechte entschieden: Das Rauchverbot für Eigentümer geführte Eckkneipen wird aus Gründen des Schutzes des Eigentums ausgesetzt.
Auch zum Thema Nichtraucherschutz ist eine sachliche und faktenorientierte Argumentation die Basis für sinnvolle Politik.
Mit freundlichen Grüßen
Silvana Koch-Mehrin