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Silvana Koch-Mehrin
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Frage von Michael U. •

Frage an Silvana Koch-Mehrin von Michael U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In der Februar-Plenarwoche des Europäischen Parlaments steht ein Bericht über den „Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften“ zur Endabstimmung.

Dieser Bericht befasst sich unter anderem mit der Arbeit des EU-Amtes für Betrugsbekämpfung „OLAF“. In diesem Zusammenhang wird auch die sogenannte „Tillack-Affäre“ behandelt. Zur Erinnerung: Im Jahre 2004 hatte das OLAF Aussagen eines Pressesprechers der früheren EU-Kommissarin Schreyer über angebliche Korruption an die belgische und deutsche Justiz weitergegeben und Strafanzeige gegen den „Stern“-Journalisten Hans-Martin Tillack erstattet. Tillack, so die Behauptung, habe möglicherweise EU-Beamte bestochen, um an vertrauliche Informationen zu kommen.

Dies löste eine offenbar in der Sache völlig ergebnislose Durchsuchungsaktion der Brüsseler Polizei aus, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 27. November vergangenen Jahres als Verstoß gegen die Pressefreiheit eingestuft wurde. Der belgische Staat wurde dazu verurteilt, Tillack eine Entschädigung zu zahlen (Rechtssache N° 20477/05).

Aus den Absätzen 63 bis 65 des Urteils geht hervor, dass sich der Verdacht auf Korruption lediglich auf von OLAF übermittelte vage Gerüchte gründete, dass es folglich kein übergeordnetes öffentliches Interesse gab, das die Durchsuchungen gerechtfertigt hätte, und dass das Ziel dieser Durchsuchungen darin bestand, im Auftrag des OLAF die für die Weitergabe der vertraulichen Informationen verantwortliche Person ausfindig zu machen, also den journalistischen Quellenschutz zu unterlaufen.

Stimmt es, dass auch Vertreter Ihrer Fraktion im Ausschuss für Haushaltskontrolle verhindert haben, dass ein Antrag in den Bericht aufgenommen wurde, in dem gefordert werden sollte, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „von OLAF mit höchster Sorgfalt analysiert und die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen“?

Wenn ja, warum ist diese Rechtsprechung für OLAF aus Ihrer Sicht nicht relevant?

Portrait von Silvana Koch-Mehrin
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Urnau,

ganz herzlich danken wir Ihnen für Ihre freundliche E-Mail vom 17. Februar 2008 und Ihr Interesse an der politischen Arbeit von Dr. Silvana Koch-Mehrin. Im Augenblick befindet sie sich im Mutterschutz. Natürlich ist ihr Büro auch weiterhin besetzt, sie selbst aber kann Ihnen zurzeit nicht antworten. Eine Antwort wird Ihnen nach Beendigung des Mutterschutzes zugehen.

Mit freundlichen Grüssen
Büro Silvana Koch-Mehrin