Frage an Silvana Koch-Mehrin von Jörn S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,
am 03.05.2011 haben Sie die berechtigte Frage von Herrn Klein bzgl. der Erhebung von Vorfälligkeitsentschädigungen durch Kreditinstitute mit einer schriftlichen Antwort des Kollegen Dr. Wolf Klinz beantwortet.
Herr Dr. Klinz verwieß hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigungen auf die Refinanzierung der Banken hin, welche im Falle einer vorzeitigen Kreditablösung einen Zinsschaden erleiden würden.
Ist Ihnen bewusst, dass ein Kredit nicht einzeln refinanziert wird?
Ein Kreditinstitut refinanziert die Summe der Kredite, was wie folgt stattfindet:
1000 Raten aus 1000 Krediten, fällig in einem Monat, wird auch nur für einen Monat refinanziert;
1000 Raten aus 1000 Krediten, fällig in zwei Monaten, wird mit Fälligkeit 2 Monate refinanziert; usw..
Möchte der Kunde nunmehr jedoch vorzeitig sein (teures) Darlehen auflösen (z.B.: 5 Jahre vor Ende Zinsbindung) und der aktuelle Zinssatz ist niedriger, so entsteht dem Kreditinstitut ein Schaden. Soweit stimme ich überein. Dieser Schaden ist jedoch nicht für alle Kreditraten gleich, da auf Grund der tatsächlichen Refinanzierung die nächste Rate nur noch ein Monat refinanziert wurde. Die Kreditinstitute jedoch unterstellen, dass die Gesamtrestsumme noch für 5 Jahre refinanziert wäre und erheben dementsprechend einen Verzugsschadensersatz (Vorfälligkeitsentschädigung), der mit dem tatsächlichen Schaden nicht übereinstimmt.
Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin, halten Sie es nicht für zwingend notwendig, dass die Kreditinstitute maximal den Ihnen tatsächlich entstandenen Schaden erstattet bekommen und nicht noch daran verdienen, dass der Kunden vorzeitig ablöst?
Halten Sie es nicht für zwingend geboten, dass die Kreditinstitute Ihre tatsächliche Refinanzierung offenlegen (was diese natürlich mit allen Mitteln verhindern wollen)?
Für die Beantwortung der Fragen wäre ich dankbar.
Jörn Saß
Sehr geehrter Herr Saß,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorfälligkeitsentschädigungen.
Um eine fachlich fundierte Bearbeitung der europapolitischen Themengebiete zu gewährleisten, hat die Gruppe der FDP im Europäischen Parlament die verschiedenen fachpolitischen Zuständigkeiten unter ihren zwölf Europaabgeordneten aufgeteilt. Entsprechend arbeiten die Abgeordneten in den jeweiligen Ausschüssen. Da Ihre Frage die Finanzpolitik betrifft, sollten Sie sich an Dr. Wolf Klinz, MdEP wenden. Er ist Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung und für die Dauer des Mandats des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise dessen Vorsitzender.
Mit freundlichen Grüßen
Silvana Koch-Mehrin