Frage an Silvana Koch-Mehrin von Nicole Schmalöer M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Frau Dr. Koch- Mehrin.
hiermit möchte ich Ihnen meine Bestürzung mitteilen, dass die Erklärung Nr. 12 zum Schutz der Straßentiere in Europa (z.B. Abschaffung von Tötungsstationen, in denen Tiere u.a. grausam erschlagen werden oder verhungern, Kastrationspflicht), mit Fristablauf am 07.05.2009, nicht die erforderliche Unterschriftenmehrheit im Parlament erreicht hat. Das Ziel, endlich ein verbindliches gesamteuropäisches Tierschutzgesetz zu schaffen, wurde leider nicht erreicht. Dies hätte nur dann verwirklicht werden können, wenn mindestens 50% der EU Politiker diese Erklärung bis zum 7.Mai 2009 unterzeichnet hätten. Es fehlten leider 99 Stimmen.
Leider ist mir nicht bekannt, ob Sie diese Deklaration unterzeichnet haben.
Sollten Sie diesen Vorschlag nicht unterzeichnet haben, möchte ich Sie an dieser Stelle nach Ihren Beweggründen fragen.
Ich wüsste gern Ihre persönliche Einstellung zu dem Thema Tierschutz und Tierschutz in Europa, da ich als Bürgerin von Deutschland und der EU erfahren möchte, wie die Einstellung zu diesem Thema von Politikern ist, an deren Wahlplakaten ich täglich vorbeifahre.
Diese Fragen habe ich Ihnen auch schon per Mail gestellt, da ich keine Antwort erhalten habe, versuche ich es auf diesem Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Schmalöer M.A.
Sehr geehrte Frau Schmalöer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Mai.
Die Achtung vor dem Leben umfasst nicht nur menschliches Leben, sondern auch das Leben unserer Mitgeschöpfe. Mit der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz hat dieses Prinzip Verfassungsrang erhalten. Die FDP hat sich für die Aufnahme in das Grundgesetz stark gemacht, damit der Tierschutz in allen staatlichen Entscheidungen entsprechende Berücksichtung finden muss.
Tiere dienen den Menschen in vielerlei Hinsicht: als Nutztiere in der Landwirtschaft, aber auch als treue Gefährten in vielen Haushalten.
Immer wenn Tiere betroffen sind, gilt es abzuwägen, wie ein möglichst schonender Ausgleich zwischen den Belangen der Menschen und denen der Tiere hergestellt werden kann. Dies gilt für staatliches Handeln ebenso wie für privates. Insbesondere dürfen Tiere nicht sinnlos zum Beispiel zu Unterhaltungszwecken gequält werden. Daher dürfen wir nicht nachlassen, den Verfassungsgrundsatz des Tierschutzes täglich mit Leben zu füllen und ihm in unseren Entscheidungen gerecht zu werden.
Beste Grüße aus Brüssel
Dr. Silvana Koch-Mehrin MEP