Frage an Silvana Koch-Mehrin von Peter B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Koch-Mehrin,
ich bin Ihnen für Ihre offenen und klaren Worte im Kölner Express zum Anti-Islamisierungskongress dankbar.
Da Sie - wie auch ich (ein Migrant aus einem islamisch geprägtem Land) – offensichtlich dieselben Bilder mit der durch die islamische Gesetzgebung implementierten Gesellschaftsform assoziieren, wende ich mich an Sie:
Die folgenden Szenen und Bilder führen mich zu meiner Frage:
Hier wird ein beim Ehebruch erwischtes Pärchen in Pakistan hingerichtet:
http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/asia/pakistan/5220532/Taliban-gunmen-shooting-couple-dead-for-adultery-caught-on-camera.html
Hier werden zwei schwule Jugendliche im Iran gehängt:
http://gaysolidarity.blog.de/2008/10/03/tod-strang-4814231/
Hier werden bereits 8 jährige Mädchen unter Strafe durch die saudische Religionsbehörde zur Vollverschleierung genötigt:
https://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,589942,00.html
Hier lehrt ein ägyptischer "Geistlicher" bei einem Fernsehauftritt reinsten Antisemitismus an seine jungen Zuhörer und läst sie diesen rezitieren:
http://www.memritv.org/clip/en/2093.htm
Dies alles subsumiert sich in unterschiedlicher Form unter dem Begriff islamische Gesetzgebung (Scharia).
Die Times berichtete bereits 2008 über erste Schariagerichte in Großbritannien:
http://www.timesonline.co.uk/tol/news/uk/crime/article4749183.ece
Auch der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags fertigte im selben Jahr ein Gutachten zur Anwendung der Scharia in Deutschland:
http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/scharia.pdf
Meine Frage ist: Wie werden Sie sich vor dem Hintergrund dieser Bilder und erster europäischer Schariagerichte nach den EU-Wahlen als Abgeordnete für „Die Werte Respekt und Toleranz“ einsetzen und so den Bürgern in Köln beistehen?
Hochachtungsvoll
Peter Bühler
Sehr geehrter Herr Bühler,
Vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Dr. Koch-Mehrin vom 10.05.09.
Wir von der FDP sind der Überzeugung, dass ein Leben in Freiheit nur Hand in Hand mit Respekt und Toleranz einhergehen kann. Respekt vor der Entscheidung des Einzelnen, wie er sein Leben lebt. Toleranz zwischen Minderheiten und Mehrheiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Bereiche der Glaubens- und Religionsfreiheit. Dabei muss es grundsätzlich jedem selbst überlassen bleiben, an wen oder was er glauben will und wie er diesen Glauben ausübt, oder aber ohne religiöses Bekenntnis zu leben.
Religionsfreiheit kann jedoch nicht schrankenlos gewährt werden. Alle Religionsgemeinschaften müssen sich klar und deutlich zur verfassungsgemäßen Ordnung bekennen und dürfen gegen diese nicht verstoßen. Die Religionsfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo die Rechte anderer beeinträchtigt werden. Wer das Recht auf freie Religionsausübung für sich in Anspruch nehmen will, kann dies nur im Einklang mit geltendem Recht tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Silvana Koch-Mehrin MEP