Frage an Silvana Koch-Mehrin von Jule T. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,
bei der Abstimmung über die Neufassung der Tierversuchsrichtlinie hat das EU-Parlament deutliche Verschlechterungen beschlossen. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche wirft den Volksvertretern »Verrat an den Tieren« vor.
In der EU werden pro Jahr mehr als 12 Millionen Tiere in Tierversuchen verwendet. Die Richtlinie 86/609 aus dem Jahr 1986 regelt Tierversuche in der EU und legt Mindeststandards fest, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im November 2008 hat die EU-Kommission ihren Novellierungsentwurf vorgelegt, der nun von den Gremien der EU beraten wird. Über den Entwurf muss nun noch der Ministerrat abstimmen und schließlich – nach der Europawahl - das Parlament in zweiter Lesung.
Wie werden Sie im Falle Ihrer Wahl stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Jule Thumser
Hunde-Lobby e.V.
Vorsitzende
Sehr geehrte Frau Thumser,
vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Mai.
Die Achtung vor dem Leben umfasst nicht nur menschliches Leben, sondern auch das Leben unserer Mitgeschöpfe. Mit der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz hat dieses Prinzip Verfassungsrang erhalten. Die FDP hat sich für die Aufnahme in das Grundgesetz stark gemacht, damit der Tierschutz in allen staatlichen Entscheidungen entsprechende Berücksichtung finden muss.
Tiere dienen den Menschen in vielerlei Hinsicht: als Nutztiere in der Landwirtschaft, aber auch als treue Gefährten in vielen Haushalten.
Immer wenn Tiere betroffen sind, gilt es abzuwägen, wie ein möglichst schonender Ausgleich zwischen den Belangen der Menschen und denen der Tiere hergestellt werden kann. Dies gilt für staatliches Handeln ebenso wie für privates. Insbesondere dürfen Tiere nicht sinnlos zum Beispiel zu Unterhaltungszwecken gequält werden. Daher dürfen wir nicht nachlassen, den Verfassungsgrundsatz des Tierschutzes täglich mit Leben zu füllen und ihm in unseren Entscheidungen gerecht zu werden.
Beste Grüße aus Brüssel
Dr. Silvana Koch-Mehrin MEP