Wie ist Ihre Haltung in Bezug zu einer Impfpflicht?
Sehr geehrte Frau Launert,
ich bitte Sie gegen eine Impfpflicht, egal in welcher Form zu stimmen.
Als Christin sehe ich es als meine Verpflichtung das Angebot einer Impfung sehr genau abzuwägen. Ich fühle mich für mich und für meine Mitmenschen verantwortlich. Und ich habe genau abgewogen, wie ich mich und andere für mich bestmöglich schützen kann. In letzter Instanz bin ich meinem Gewissen verpflichtet. Ich habe meine Entscheidung getroffen und diese hat mein Gegenüber zu akzeptieren, genauso, wie ich die Entscheidung anderer zu akzeptieren habe. Nach meine Auffassung von Demokratie verhält es sich da genauso.
Zudem hat sich in der letzten Zeit herausgestellt, dass die Impfung weder vor Ansteckung, noch vor Weitergabe des Virus schützt. Und es werden auch in zunehmender Zahl Nebenwirkungen bekannt.
Das wichtigste Argument ist aber, die körperliche Unversehrtheit.
Ich bitte Sie um eine Antwort. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne erläutere ich Ihnen meine Haltung zur Einführung einer Impfpflicht.
In der jetzigen Situation sind die Voraussetzungen für eine Impfpflicht meiner Ansicht nach nicht gegeben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems besteht aktuell nicht mehr. Zudem käme eine Impfpflicht zur Bekämpfung der Omikron-Variante zu spät. Zum derzeitigen Zeitpunkt wissen wir auch noch nicht, auf welche Art und Weise das Virus weiter mutieren wird und inwieweit unsere Impfstoffe gegen eine neue Variante schützen werden. Dass im kommenden Herbst wieder eine Corona-Welle auf uns zurollen wird, ist unter Experten einhellige Meinung. Wie gefährlich dieser neue Virus-Typus dann aber sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Vielleicht wird es sich um eine weniger gefährlichere Variante des Virus handeln, vielleicht aber auch um eine, die wieder schwerere Verläufe als sein Vorgänger Omikron auslöst.
Angesichts der Möglichkeit, dass auch ein gefährlicherer Typus des Virus möglich ist, sollten wir zum jetzigen Zeitpunkt zumindest schon einmal die Grundlagen schaffen, um im Falle des Falles vorbereitet zu sein und schnell handeln zu können. Daher haben wir als Unionsfraktion auch das sogenannte „Impfvorsorgesetz“ vorgelegt. Dabei geht es nicht darum, bereits jetzt eine Impfpflicht einzuführen, sondern die Grundlagen zu schaffen, um dann – sollte der Fall einer gefährlichen Mutation und eine daraus folgende Überlastung des Gesundheitssystems konkret drohen – ein schnelles Handeln zu ermöglichen. Unser Vorschlag beinhaltet daher auch eine Regelung, wonach der Bundestag die Impfpflicht im Falle einer erneuten konkreten Gefährdungslage erst „aktivieren“ müsste (ähnlich wie bei der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite) und zudem der Bundesrat seine Zustimmung erteilen müsste.
Ich würde daher nur einem Gesetz zustimmen, welches folgende Voraussetzungen für die Einführung einer Impfpflicht enthält:
1. Es müsste eine gefährliche Coronavirus-Mutation vorliegen, welche schwere Verläufe verursacht.
2. Es müsste eine Überlastung des Gesundheitssystems konkret drohen.
3. Die Regelung müsste zeitlich befristet sein.
4. Das Gesetz müsste einen sogenannten „Aktivierungs-Vorbehalt“ vorsehen. Der Bundestag müsste also durch einen gesonderten Beschluss die Impfpflicht erst aktivieren. Zudem müsste es Voraussetzung sein, dass der Bundesrat zustimmt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Ansicht hinreichend darlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Silke Launert, MdB