Wegfall Hinzuverdienstgrenze von Versorgungsempfänger um Arbeitskräftemangel entgegen zu treten
Sehr geehrter Frau Launert, das aktuelle Defizit an Arbeitskräften und Facharbeitern ist ein allgegenwärtiges Thema. Tausende von Versorgungsempfänger würden ihre Arbeitskraft und jahrelange Expertise uneingeschränkt in den Arbeitsmarkt einbringen. Jedoch hindert die Hinzuverdienstgrenze diese Möglichkeit. Dieser Ist Zustand ist von uns Versorgungsempfänger wie auch potentiellen Arbeitgebern nicht nachvollziehbar. Ist hier eine Gesetzesänderung, ähnlich wie bei Frührentnern, durch die Bundesregierung angedacht
Sehr geehrter Herr F.,
für verschiedene Arten von Versorgungsempfang gibt es zurzeit unterschiedliche Regelungen und somit auch unterschiedliche Regelungen, welche die Hinzuverdienstgrenze betreffen. So unterscheiden sich besonders:
- Sozialbezüge, wie das Arbeitslosengeld und das Bürgergeld von
- versicherungsartigen Renten mit Eigenbeteiligung, wie die klassische Rente und auch Frührente von wiederum
- Unterhaltsunterstützungsleistungen, wie beispielsweise die Witwenrente.
Wenn Sie mir mitteilen können, auf welche Art von Versorgungsempfang Sie gerne eine Antwort hätten, gehe ich gerne spezifisch auf diese ein. Gerne können Sie sich dazu auch direkt an mein Büro wenden (silke.launert@bundestag.de - Tel. 030 / 227 79345)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Silke Launert, MdB