Silke Gericke 2026
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Frage von Jacqueline W. •

Wie genau sollen die noch verbliebenen Streuobstwiesen geschützt werden?

Trotz Rodungsverbot wird immer wieder eine Genehmigung zur Rodung erteilt. Oft sind Streuobstwiesen der letzte Rückzugsraum für Insekten, Vögel und Amphibien.

Silke Gericke 2026
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau W.

vielen Dank für Ihre Frage zum Schutz der Streuobstwiesen im Landkreis Ludwigsburg.

Streuobstwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für viele Tierarten, darunter zahlreiche Insekten, Vögel und Amphibien. Ihr Erhalt ist deshalb auch aus Gründen des Artenschutzes von großer Bedeutung.

Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope. Diese Regelungen müssen vor Ort angewendet werden. Ausnahmen dürfen nur in begründeten Fällen zugelassen werden.

Darüber hinaus kommt der Pflege der Flächen eine große Bedeutung zu. Streuobstwiesen bleiben nur erhalten, wenn sie regelmäßig gepflegt und bewirtschaftet werden. Das Land unterstützt deshalb Maßnahmen wie den fachgerechten Baumschnitt, Pflegeprogramme und die Vermarktung von Streuobstprodukten im Rahmen der Streuobstkonzeption 2030.

Hinweise auf konkrete Fälle oder Entwicklungen im Landkreis nehme ich gerne auf.

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