Frage an Siegmund Ehrmann von Jürgen S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Ehrmann,
bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 19.4.2016, auf der Sie auch auf openpetition.de eingegangen sind, frage ich Sie, ob Ihnen klar ist warum viele Bürger lieber eine solche Plattform wählen statt den von Ihnen aufgezeigten Weg gehen wollen, also offiziell eine Petiton einzureichen?
Sind Ihnen die Gründe für das diesbezügliche Mißtrauen vieler Bürger, insbesondere der Münzsammler gegenüber dem Staat bekannt, also warum die Unterzeichner ihre Daten besonders geschützt sehen möchten?
Sind Ihnen die Vorfälle über zu unrecht beschlagnahmte Münzsammlungen in Hessen bekannt, insbesondere auch die aktivitäten von Kommissar Laufer? Hier ein Link zur Münzenwoche:
http://muenzenwoche.de/de/Kriminalarchaeologie--Eine-Ausstellung-des-RGZM-im-Bahnhof-Mainz/4?&id=715
Ist Ihnen auch der Fall Krombach aus Hessen bekannt? Alexander Krombach hatte im Jahre 2005 über ebay fünf spätrömische Münzen für EUR 5,03 erworben, eine Sammlungsbeschlagnahme und ein wahres juristisches Martyrium erlebt. Ich verlinke zur Münzenwoche.
http://www.muenzenwoche.de/de/Archiv/Neuer-Akt-im-Fall-Krombach/8?&id=266&type=n
Auch Dr. Winnands wurde, als er sich über das Mißtrauen wunderte, in der Kanzleramtsgesprächsrunde am 30.9.2016 auf die hessischen Verhältnisse hingewiesen.
Sind Sie und der Bundestagsaussschuss für Kultur und Medien bereit sich mit dem Mißtrauen des Bürgers auseinanderzusetzen, also die Verfehlungen von Müller-Karpe, Laufer und den Behörden in Hessen zur Kenntnis zu nehmen? Ein deutsches Gericht sah Müller-Karpe in der Nähe zur geistigen Verwirrtheit, hier der Link.
Wie möchte die Politik das Vertrauen der Bürger zurückgewinnen?
Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn
Sehr geehrter Herr Schmidt ,
ich habe festgestellt, dass ich Ihnen noch immer eine Antwort auf Ihre Frage vom 24.04.2016 bezüglich des nun verabschiedeten Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) schulde.
Bundestag und Bundesrat haben zum 08.07.2016 das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzes in Deutschland - Kulturgutschutzgesetz (KGSG) — verabschiedet, eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislatur. Damit wird ein einheitliches und kohärentes Gesetz zum Kulturgutschutz in Deutschland geschaffen. Zum einen schützen verbesserte Ein- und Ausfuhrbestimmungen nationales Kulturgut effektiv vor Abwanderung, zum anderen wird die Rückgabe von illegal verbrachtem Kulturgut an die jeweiligen Herkunftsstaaten erleichtert. Gleichzeitig verfolgt die Gesetzesinitiative das Ziel, den illegalen Handel mit solchen Gütern, vor allem im Antikenbereich besser als zuvor zu bekämpfen.
Wenngleich diese grundlegende Zielsetzung auf breite Zustimmung traf, offenbarte der von Kulturstaatsministerin Monika Grütters eingebrachte Gesetzentwurf einige Schwächen. Diese wurden z.B. bei der Anhörung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens am 13.04.2016 im Ausschuss für Kultur und Medien deutlich, aber auch durch Interventionen wie die Ihrige. Die SPD-Kulturpolitiker haben viele dieser wichtigen Impulse aufgenommen, sie einer intensiven Prüfung unterzogen und so eine Reihe von Änderungen an dem vorgelegten Entwurf in einem konstruktiven Sinne einbringen können.
So haben wir beispielsweise einen zusätzlichen Passus einbringen können, welcher der besonderen Natur von antiken Münzen gerecht wird. Sind diese von keinem wissenschaftlichen oder archäologischen Wert, da quasi Massenware, dann unterliegt der Handel mit ihnen nicht den Sorgfaltspflichten des Kulturgutschutzgesetzes. Mit diesen Veränderungen wird das Gesetz den berechtigten Forderungen der Strafverfolgungsbehörden wie auch dem Münzhandel gerecht.
Am Ende des Gesetzgebungsprozesses haben wir so Regelungen geschaffen, die praxisnah und rechtssicher ausgestaltet sind und die die berechtigten Interessen der Betroffenen angemessen berücksichtigen. Das gilt besonders für die von vielen aufgeworfenen Fragen, nach einer gerechten Balance zwischen dem effektiven Schutz von national wertvollem Kulturgut und den Interessen von Öffentlichkeit und Eigentümern. Dies wurde hergestellt. Gleiches gilt für die Berücksichtigung von Besonderheiten spezifischer Kulturgüter und dem effektiven Unterbinden von illegalen Aktivitäten im Kulturguthandel. Mit den von uns eingebrachten Änderungen sind wir dieser Überzeugung gefolgt und haben deutliche Verbesserungen für die Betroffenen erreichen können ohne aber den Kern dieses wichtigen Gesetzes zu beschädigen
Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann, MdB