Frage an Siegmund Ehrmann von Frank-Detlef P. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Ehrmann,
ich habe Ihre Antwort auf die Anfrage über paläontologische Güter von Herrn Simonsen aufmerksam gelesen. http://www.abgeordnetenwatch.de/siegmund_ehrmann-778-78085--f444970.html#q444970
Diesbezüglich habe ich noch folgende Fragen:
Sie schreiben, dass eine handvoll paläontologischer Objekte in eine Liste national wertvoller Kulturgüter aufgenommen werden.
· Gilt dies auch für Mineralien und Gesteine?
· Ist es im Umkehrschluß richtig, dass Naturgüter mit geringfügigen Wert davon ausgeschlossen werden und bedenkenlos erworben, verschenkt, gesammelt und vertauscht werden können.
Sollte dies so sein, bitte ich sie dies auch im Gesetzestext so zu verankern zu lassen.
· Wie sieht die Zukunft der großen Sammler- und regionalen Börsen aus?
· Können Naturgüter wie Mineralien und Fossilien geringen Wertes durch den Sammler oder Händler uneingeschränkt in die Bundesrepublik gebracht werden?
Die in § 30 des Entwurfs dem Bürger, der ein Kultur- oder Naturgut einführt auferlegte Pflicht, einen Legalitätsnachweis mit sich zu führen, kann in fast allen Fällen nicht erfüllt werden.
· Mache ich mich strafbar, wenn ich einen im Zillertal gefundenen Bergkristall oder Granat nach Deutschland einführe? Da viele Staaten keine Behörden für diese Zwecke vorhalten, kommt die Regelung einem Einfuhr- und Sammelverbot gleich.
· Wie wird die Änderung im Gesetzesentwurf aussehen?
Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits hierzu freuen.
Mit freundlichen Gruß
Frank- Detlef Paul
Mineralien- und Fossiliensammler
Sehr geehrter Herr Paul,
ich habe festgestellt, dass ich Ihnen noch immer eine Antwort auf Ihre Frage vom 23.11.2015 bezüglich den Auswirkungen des geplanten Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) auf Naturwissenschaftliche Objekte schulde. Dies bitte ich zu entschuldigen.
Inzwischen hat das Gesetzgebungsverfahren den Deutschen Bundestag erreicht und wird aktuell von uns Fachabgeordneten des Ausschusses für Kultur und Medien einer intensiven Prüfung unterzogen. Hierzu hat es vergangene Woche (13.04.2016) eine große öffentliche Anhörung in Anwesenheit von 14 Sachverständigen gegeben, welche die verschiedenen Aspekte des Gesetzes kritische beleuchtet haben. Im Vorfeld zu dieser Anhörung wurde ein umfangreicher Fragenkatalog an die Expertinnen und Experten versandt, der mit den entsprechenden Antworten auf der Internetpräsenz des Kultur und Medienausschusses verfügbar ist. Die komplette Anhörung, sowie die beantworteten Fragenkataloge sind online abrufbar unter:
http://www.bundestag.de/mediathek/?action=search&instance=m187&mask=search&contentArea=details&ids=6725437
Wie ich bereits in meinen Gesprächen mit Vertretern von Geologen und Paläontologen deutlich gemacht habe geht es der SPD Bundestagsfraktion in keinem Fall darum das private Sammeln von paläontologischen oder mineralogischen Objekten mit dem Gesetz zu behindern oder gar unmöglich zu machen. Uns ist es deshalb ein wichtiges Anliegen nun in der Auswertung dieser wichtigen Anhörung zu prüfen in wie weit der von der Bundesregierung geschaffene Kulturgutbegriff unserem Anspruch gerecht wird, ein hinreichendes Schutzmaß für Kulturgüter zu garantieren.
Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann, MdB