Frage an Siegmund Ehrmann von Jürgen S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Ehrmann,
in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien bitte ich Sie höflich darum mir klar und unmissverständlich zu erörten, warum der Ausschuss die Übergabe der Unterschriften der Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns" nicht ermöglicht hat?
Ich verlinke zu einem Bericht über die diesbezügliche von Frau Dr. Kampmann durchgeführte Pressekonferenz, an der ich selbst teilgenommen habe.
Wie ist das möglich 44.250 Unterschriften einfach zu ignorieren?
Und wie erfolgte bei der Sachverständigenanhörung vor dem Kulturausschuss am 13.4.2016 eigentlich die Expertenauswahl? Weshalb einerseits gab es eine Bevorzugang mittels Powepointpräsentation, anderserseits nur kurze Redebeiträge? Wie ist die Auswahl der Sachverständigen und die Ungleichheit bei den Vortragsbedingungen zu rechtfertigen? Hier der Link zum Video in der Mediathek:
Und warum sind diese Stellungnahmen nicht angefordert worden? Passen diese hinsichtlich dem gewünschten Ergebnis vielleicht nicht in das Konzept?
Meinen Sie wirklich ernsthaft mit einer solchen Vorgehensweise das Vertrauen des Bürgers in die etablierten Parteien so zurückgewinnen zu könen?
Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn eBay-Nutzername stampsdealer
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ihre E-Mail vom 15. April mit den an www.abgeordentenwatch.de übermittelten Fragen beantworte ich wie folgt:
„1. Warum hat der Ausschuss die Übergabe der Unterschriften der Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ nicht ermöglicht?“
Mit Schreiben vom 8. April 2016 habe ich der Initiatorin der von Ihnen zitierten „Petition“ mitgeteilt, dass ich ihre Kampagne auf www.openpetition.de zur Kenntnis genommen habe. Gleichzeitig habe ich sie auf das Petitionsrecht nach Artikel 17 Grundgesetz aufmerksam gemacht und sie über die Möglichkeit informiert, eine echte Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen. Ich habe der Initiatorin aufgezeigt, dass die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien vom 13. April 2016 ein Baustein – unter anderen – im parlamentarischen Beratungsprozess ist und sich bereits im Vorfeld der Veranstaltung Organisationen und Privatleute schriftlich an den Ausschuss gewandt haben, um Kritik, Anregungen und Anmerkungen in die Debatte einzubringen. Dieser Weg stehe auch ihr offen.
Ich wies die Initiatorin darauf hin, dass wesentliche Fragen, zu denen die Fraktionen Klärungsbedarf sehen, in einem Fragenkatalog zusammengefasst sind, der der Tagesordnung zur Anhörung beigefügt ist und legte diese als Anlage zu dem oben genannten Schreiben bei. Alle Beiträge, die Antworten auf die dort formulierten Fragen böten, flössen ebenfalls in den weiteren Willensbildungsprozess ein, so meine Information.
Vor diesem Hintergrund habe ich um Verständnis für meine Entscheidung geworben, von einer persönlichen Übergabe der auf www.openpetition.de gesammelten Adressdaten abzusehen.
„2. Wie ist das möglich, 44.250 Unterschriften einfach zu ignorieren?“
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1 und weise den Vorwurf, „44.250 Unterschriften ignoriert“ zu haben, mit Nachdruck zurück.
„3. Und wie erfolgte bei der Sachverständigenanhörung vor dem Kulturausschuss am 13.4.2016 eigentlich die Expertenauswahl?“
Den Entscheidungen des Ausschusses liegt § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT, „Öffentliche Anhörungssitzungen“)( https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go07/245166) zugrunde. Demnach „kann ein Ausschuss öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen, um sich über einen Gegenstand seiner Beratung zu informieren“ (Abs 1). Laut Abs. 5 „…kann der Ausschuss in eine allgemeine Aussprache mit den Auskunftspersonen eintreten, soweit dies zur Klärung des Sachverhalts erforderlich ist. Hierbei ist die Redezeit zu begrenzen.“ Das Verfahren ist also parlamentsrechtlich geregelt, und der Ausschuss bzw. die dort vertretenen Fraktionen bestimmen frei über die Anzahl der anzuhörenden Expertinnen und Experten unter Beachtung der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag.
„4. Weshalb einerseits gab es eine Bevorzugung mittels Powerpointpräsentation, andererseits nur kurze Redebeiträge?“
Paragraf 70 GO-BT verbietet nicht, einen Redebeitrag durch eine visuelle Präsentation zu ergänzen. Beachtlich ist, dass die Norm zur Begrenzung der Redezeit ermächtigt. Davon hat das Gremium in der Anhörung am 13.4.2016 Gebrauch gemacht. Auch der durch eine Präsentation ergänzte Redebeitrag unterlag dieser Vorgabe.
„5. Wie ist die Auswahl der Sachverständigen und die Ungleichheit bei den Vortragsbedingungen zu rechtfertigen?“
Ich verweise auf die Antworten zu Frage 3 und 4. Das Gremium hat den Sachverständigen freigestellt, wie sie die ihnen zur Verfügung stehende Zeit nutzen wollten.
„6. Und warum sind diese Stellungnahmen nicht angefordert worden?“
Auch zur Beantwortung dieser Frage empfehle ich einen Blick in § 70 GO-BT. Absatz 6 besagt, dass „zur Vorbereitung einer öffentlichen Anhörung den Auskunftspersonen die jeweilige Fragestellung übermittelt werden soll. Der Ausschuss kann die Experten um Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme bitten.“ Davon hat das Gremium Gebrauch gemacht. Außerdem wurde im Vorfeld der Veranstaltung unter den Fraktionen Einvernehmen darüber hergestellt, Antworten auf den Fragenkatalog auch dann zu veröffentlichen, wenn diese aus eigener Initiative von weiteren Organisationen und Einzelpersonen eingehen.
„7. Passen diese hinsichtlich dem gewünschten Ergebnis vielleicht nicht in das Konzept?“
Jede Kritik, jede Anregung und alle Anmerkungen bezieht der Ausschuss in seine Debatte ein. Wie oben bereits erwähnt, hat der Ausschuss viele Fragen, zu denen die Fraktionen Klärungsbedarf sehen, in einem Fragenkatalog zusammengefasst, der der Tagesordnung zur Anhörung beigefügt ist. Von einem „Konzept“ für ein „gewünschte(s) Ergebnis“ kann keine Rede sein.
„8. Meinen Sie wirklich ernsthaft mit einer solchen Vorgehensweise das Vertrauen des Bürgers in die etablierten Parteien so zurückgewinnen zu können?“
Der Ausschuss hat regelgerecht, transparent und nachvollziehbar Informationen gesammelt. Nun nimmt er sich Zeit, diese Informationen auszuwerten.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegmund Ehrmann
Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien