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Siegmund Ehrmann
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Frage von Michael H. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Michael H.

Guten Tag,

ich bin 63 Jahre alt, städtischer Angestellter und werde in zwei Jahren in Rente gehen müssen. Mein Interesse ist es, länger zu arbeiten, was mir aber nach der jetzigen Regelung verwehrt ist.
Meine Frage: Wird es die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch schaffen, das Gesetz zur "Flexi-Rente" zu verabschieden oder wird es, wenn überhaupt, erst nach meiner Verrentung, also für mich zu spät, kommen ?
Mich interessiert es dabei wenig, ob und wenn ja von wem weiter in die Rentenkasse und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird (auch wenn es natürlich Unsinn ist , in eine Kasse zu zahlen, von der ich nichts mehr bekommen kann, arbeitslos kann man ja als Rentner wohl nicht mehr werden.) Ich habe einfach weiter Spass an meiner Arbeit.
Für eine baldige und wenn möglich mit einer Aussicht versehenen Antwort bin ich Ihnen dankbar.

Michael Holte

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Holte,

vielen Dank für Ihre Frage bzgl. des "Rentenpakets". Gerne nehme ich wie folgt Stellung:

Bereits heute ist das Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze möglich und rentenrechtlich gab es dafür auch keine Hürden. Vielmehr wird das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus sogar mit Zuschlägen von 0,5 Prozent - für jeden Monat der länger gearbeitet wird - auf die gesamte Rente belohnt. Also für jedes zusätzliche Jahr, das über die Regelaltersgrenze hinaus gearbeitet wird, bedeutet dies 6 Prozent mehr Rente. Das zeigt also: Arbeiten über die Regelaltersgrenze war und ist rentenrechtlich nicht nur möglich sondern lohnt sich auch noch durch eine später höhere Rentenzahlung. Jedoch waren es oft arbeits- und tarifvertragliche Hürden, die einem das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze entgegen gestanden haben. So ist in der Regel arbeits- oder tarifvertraglich geregelt, dass Arbeitsverträge mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch enden. Daher wurde im letzten Rentenpaket, das am 01. Juli 2014 in Kraft getreten ist, eine Regelung vereinbart, die es Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich ermöglicht, das Arbeitsverhältnis für einen von vornherein bestimmten Zeitraum nach Erreichen der Regelaltersgrenze rechtssicher fortzusetzen (§ 41 SGB VI). Ist also beispielsweise im Arbeitsvertrag bereits vereinbart, dass ein Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, kann dieser Zeitpunkt künftig über das Erreichen der Regelaltersgrenze – gegebenenfalls auch mehrmals – hinausgeschoben werden. Darüber müssen sich die Vertragsparteien aber vor Beendigung des Arbeitsverhältnis einvernehmlich einigen. Daher sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Wunsch – auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten – austauschen.

Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann, MdB