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Siegmund Ehrmann
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Frage von Ines E. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Ines E. bezüglich Kultur

Politiker haben in einer arbeitsteiligen Gesellschaft die Grundverantwortung für die Rahmenbedingungen, in denen Bürger leben und arbeiten können. In Hartz4 werden Bürger mit der Verweigerung des Existenzminimums bedroht, sobald sie nur Mitspracherechte über Arbeitsinhalte und Arbeitsbedgungen einfordern. Auch Mitarbeiter von Jobcentern bestätigten, Hartz IV verfolge nicht das Ziel, Arbeitslosen eine Perspektive für den Wiedereintritt ins Arbeitsleben zu bieten, sondern sie mittels Sanktionsdruck aus dem Leistungsbezug zu drängen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Inge_Hannemann.
Mitarbeiter der Rentenversicherung berichteten ähnlich...

Kleist erschoss sich wegen prekären Arbeitsbedingungen, van Gogh auch. Künstlerische Arbeiten wurden/werden Kulturgut, lokal und weltweit. In Berlin steht infolge der Landespolitik eine soziale Mauer. Landespolitiker reagieren nicht. Bürger brauchen Hilfe aus dem Bundestag.

Berlin verweigert u.a. Künstlern (Geringverdienern/Wohngeldempfängern) einen Sozialpass, Teilhabe am kulturellen Leben!

In Berlin gibt es trotz territorialen Möglichkeiten keine spezialisierten Jobcenter, in denen u.a. Künstler/Kreative fachkompetent beraten würden.

In Berlin beschützt niemand Bürger, die respektiert arbeiten, aber ohne Gebührenordnungen und Tarifschutz wenig Arbeitslohn erhalten können, vor Psychoterror in Jobcentern,

Wie wollen und können Sie das soziale Grundproblem in Deutschland, dass respektiert arbeitende Bürger Rechtsansprüche auf sozialen Ausgleich gar nicht realisieren können, mit Hilfe von Vorgaben aus dem Bundestag lösen helfen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie auf die prekäre wirtschaftliche und soziale Lage von Kulturschaffenden und Kreativen hinweisen. Seien Sie versichert, dass gerade die Kulturpolitiker innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion die bestehenden Besorgnisse sehr Ernst nehmen, die auch im Zusammenhang mit der Gesetzgebung für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, den sog. Hartz-Gesetzen, bestehen. Wir haben verschiedene Fragen in diesem Kontext in dieser Legislaturperiode in unserer Fraktion sehr eingehend diskutiert. Sowohl im Kreativpakt ( http://www.spdfraktion.de/kreativpakt ), in einzelnen parlamentarischen Initiativen (wie beispielsweise dem Antrag "Die soziale und wirtschaftliche Lage der Kultur- und Kreativschaffenden verbessern", verfügbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711832.pdf ) als auch natürlich im Regierungsprogramm der SPD ( http://www.spd.de/95466/regierungsprogramm_2013_2017.html ) unterbreiten wir konkrete zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage von Kulturschaffenden und Kreativen.

Dabei besteht aus unserer Sicht ein maßgeblicher Zusammenhang zwischen dem Ermöglichen von Einkommen auf der einen und der sozialen Absicherung auf der anderen Seite. Um Einkommen zu ermöglichen, muss das Urheberrecht in der digitalen Welt angepasst und vor allem das Urhebervertragsrecht im Sinne der Urheber durchsetzungsstark ausgestaltet werden. Auf der anderen Seite muss bei der Vergabe von öffentlichen Fördermitteln im Kulturbereich auf die soziale Qualität der Arbeitsbedingungen von Kultur- und Kreativschaffenden geachtet werden. Der Bund trägt mit seinem Anteil an der öffentlichen Kulturförderung (dem aktuellen Kulturfinanzbericht 2012 zufolge 13,4 Prozent) in Höhe von 9,1 Mrd. Euro eine besondere Verantwortung. Das Einhalten von Tarifverträgen - und damit verbunden auch die Anpassung der Zuwendungen für öffentlich geförderte Institutionen und Projekte bei Tarifsteigerungen -, soziale Mindeststandards und die Zahlung von Mindesthonoraren bei der Fördermittelvergabe sollten selbstverständlich sein. Wir setzen uns dafür ein, dass in den Förderkriterien der Kunst- und Kulturförderung des Bundes die Einhaltung bestehender Tarifverträge und sozialer Mindeststandards verbindlich gemacht werden.

Zugleich braucht es eine bessere soziale Absicherung von Kultur- und Kreativschaffenden. Deshalb setzen wir uns für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Künstlersozialkasse (KSK) ein. Wir werden noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz einbringen, um die von der schwarz-gelben Koalition verhinderte regelmäßige Überprüfung der Abgabepflicht von Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gesetzlich zu verankern. Zudem wollen wir die Rahmenfrist zum Erwerb von Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) von derzeitig zwei auf künftig drei Jahre verlängern. Darüber hinaus wollen wir, dass Selbständige ohne obligatorische Altersvorsorge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dieses Anliegen resultiert nicht nur aus dem Interesse der Selbständigen, eine soziale Sicherung für das Alter zu erzielen, sondern entspricht auch einem modernen Arbeitsmarkt, bei dem Übergänge zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung immer häufiger stattfinden. Mit der Einführung der „Bürgerversicherung“ wollen wir zudem allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus, eine gute Kranken- und Pflegeversicherung ermöglichen; auch bislang privat Versicherte sollen hier versichert sein können.

Wie von Ihnen angesprochen bestehen neben diesen ganz konkreten Maßnahmen, die wir in der Verantwortung auf Bundesebene umsetzen wollen, auch auf der Ebene des Landes Berlin Möglichkeiten, auf die besondere Situation von Kulturschaffenden einzugehen. Dazu gehört beispielsweise der besondere Beratungsbedarf von Künstlern. Meines Wissens gibt es bislang nur in Berlin eine gemeinsame Kooperation zwischen dem Landesverband der Bildenden Künstlerinnen und Künstler und der Agentur für Arbeit Berlin, in deren Rahmen ein besonderer Beratungsbedarf identifiziert und entsprechende Schulungen für die Mitarbeiter der Arbeitsagentur umgesetzt werden. Dieses, mit maßgeblicher Unterstützung der in der SPD-Bundestagsfraktion zuständigen Berichterstatterin Angelika Krüger-Leißner MdB entwickelte sog. Berliner-Modell könnte auch für andere Länder bzw. Städte beispielhaft sein, um den für Kultur- und Medienschaffende besonderen Beratungs- und Vermittlungswegen zu entsprechen. Dementsprechend wäre ein bundesweiter Ausbau solcher Angebote der BA wünschenswert. Zudem gilt es, das spezielle Angebot der Künstlerbetreuung bei der Künstlervermittlung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der BA (ZAV) beizubehalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen auf Ihre Fragen antworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann