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Siegmund Ehrmann
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Frage von Peter T. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Peter T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ehrman,

zu Ihrer Antwort : "...unterschiedliche Behandlungen gerechtfertigt, die der "Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder vergleichbaren Zwecken dienen". Diese Vorschrift soll in erster Linie die uneingeschränkte Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten und sonstigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit anderer Teilnehmer im Straßenverkehr (z.B. von Kindern) gebietet es auch im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Dauer von Fahrerlaubnissen entsprechende Einschränkungen vorzusehen."

Es ist also der Verkehrssicherheit zuträglicher, wenn ein 70-jähriger, sich ohne Erfahrung auf einen Roller mit 125ccm setzen kann, als wenn dies ein 25- jähriger tut?????
Sie vermeiden also Gefahren durch den jüngeren, die es bei den älteren nicht gibt????

Erklären Sie das bitte, das verstehe ich nicht!

Und was nützt ein Gesetz, wenn die Hintertüren in diesem Gesetz sperrangelweit offen stehen????

Wenn Sie auf die Verkehrssicherungspflicht anspielen, dann sollten Sie und der Staat vielleicht endlich dafür Sorge tragen, dass sich die Zustände unserer Strassen wieder bessern ...
Langsam aber sicher, sehe ich hier bei und die Zustände der Strassen in der DDR zu Zeiten der Grenzöffnung ...
Ebenso, wie sich die Kommunen um die Strassensicherungspflicht drücken (Schneeräumen im Winter).... Wenn ein Hauseigentümer ein Schild anbringt, auf dem steht, das ein eingeschränkter Winterdienst stattfindet, befreit Ihn das ??????

Es ist doch immer wieder schön zu sehen, dass sich der Staat damit auseinandersetzt, wie man die Bevölkerung immer weiter in Ihrem Leben bevormunden kann, aber seine eigene Verantwortung von sich weist!

Aber ich denke, wenn wir die aus den Rettungschirmen erwachsenen Bürgschaften endlich zahlen dürfen, werden die Zustände in unserem Land bestimmt besser werden!

Getreu dem Motto auf dem Berliner Reichstag: Dem deutschen Volke ....

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tomczak

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tomczak,

mit der von Ihnen kritisierten Regulierung will der Gesetzgeber den Einzelnen nicht bevormunden und sein Freiheitsrecht einschränken. Er reagiert vielmehr auf die Erfahrungen des täglichen Lebens: diese lehrt, dass insbesondere junge Menschen sehr oft nicht disziplinierte und verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer/Innen sind. Darauf reagiert nicht nur der Gesetzgeber sondern auch die Versicherungen mit der Gestaltung der Tarifklassen.
Wenn Sie Zweifel an der Verfassungskonformität dieser Regeln haben, steht es Ihnen frei, dieses auf dem rechtsstaatlich gegebenen Weg durch die Gerichte klären zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegmund Ehrmann, MdB