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Siegmund Ehrmann
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Frage von Thomas W. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Thomas W. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

im vergangenen Jahr hatten Sie mir ausführlich zur drohenden Schließung des Deutschen Rundfunkarchivs geantwortet. Nun hat die ARD Ende Juni 2012 die Fusion der Standorte Potsdam und Berlin beschlossen. In Ihrer o.g. Antwort hatte Sie eine Abstimmung mit den Ländern zur Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs in die Diskussion eingebracht. Ist dies im Rahmen des Fusionsbeschluss der ARD geschehen.

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Wolf

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Fusion der Standorte des Deutschen Rundfunkarchivs, die ich wie folgt beantworten möchte:

Beim Deutschen Rundfunkarchiv (DRA) handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Stifter sind die in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands. Das DRA wurde 1952 als "Lautarchiv des Deutschen Rundfunks" mit Sitz beim Hessischen Rundfunk in Frankfurt am Main gegründet. Mit der Übernahme des Programmvermögens von Hörfunk und Fernsehen der ehemaligen DDR erhielt das DRA einen zweiten Standort, seit Dezember 2000 angesiedelt auf dem Gelände des RBB, in Potsdam-Babelsberg.

In der ARD gibt es seit Anfang 2011 eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage der Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs beschäftigt und sich auch mit den Standortfragen und der Rechtsform auseinandersetzt. Eine Entscheidung seitens der ARD über eine Zusammenlegung der beiden Standorte des Rundfunkarchivs ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht gefallen, sondern derzeit zurückgestellt, bis die Bestände des DRA im Wesentlichen digitalisiert sind. Allerdings betont die ARD, dass eine Zusammenlegung langfristig für unumgänglich angesehen wird. Daher sollen bereits in den kommenden Jahren standortübergreifende Strukturen entstehen.

Ob es hierzu eine Abstimmung mit den Ländern, in denen sich die Standorte des Deutschen Rundfunkarchives befinden, gegeben hat, ist mir nicht bekannt. Zunächst handelt es sich jedoch um einen Beschluss der Landesrundfunkanstalten in ihrer Rolle als Stifter, der eine Abstimmung mit den Ländern auch nicht erforderlich macht. Ich persönlich würde es dennoch begrüßen, wenn es auch eine Abstimmung zwischen den Ländern und den Landesrundfunkanstalten über die endgültige Entscheidung des Standortes des Deutschen Rundfunkarchivs gäbe.

Mit freundlichen Grüßen

Siegmund Ehrmann, MdB