Frage an Siegfried Lehmann von Moritz S. bezüglich Kultur
Hallo Herr Lehmann,
in Gemeinschaftskunde ist zurzeit die Landtag unser Thema. Eher zufällig bin meine Tischnachbarn und ich beim Arbeiten mit der Landesverfassung auf die Präambel und den Artikel 1 gestoßen:
Präambel:
"Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, [...]"
Artikel 1:
"(1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten."
Dazu habe ich folgende Fragen:
zur Präambel:
1. Worin besteht die Ursache, dass Gott in der Landesverfassung genannt wird?
2. Warum wird er sogar vor den Menschen aufgezählt?
zum Artikel 1, Absatz 1:
1. Was hat man sich unter dem christlichen Sittengesetz vorzustellen?
2. Warum wird hier die christliche Religion hervorgehoben?
Gruß, Moritz Schuler