Frage an Siegfried Lehmann von Thomas L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Lehmann,
ich hatte heute Ihren Flyer zur Landtagswahl in meinem Briefkasten. Darin fordern Sie u.a. den Umstieg auf erneuerbare Energien.
Leider sind diese auch nicht immer ohne negative Folgen für unsere Umwelt. Insbesondere Kleinkraftwerke an unseren Fließgewässern verfügen häufig über keine Fisch Auf- oder Abstiegshilfen. Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Restwassermengen hat für die Kraftwerksbetreiber i.d.R. keine Konsequenzen, mit katastrophalen Folgen für die Fauna in den Altarmen.
Wie stehen Sie zum Bau weiterer Kleinkraftwerke in den Fließgewässern unserer Region, z.B. der Hegauer- / Radolfzeller Aach und welche Maßnahmen planen Sie, um die negativen Einflüsse der bestehenden Anlagen zu verringern?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Thomas Lang
Sehr geehrter Herr Lang,
heute wird in über 90 Prozent der Wasserkraftwerke weniger als 10 Prozent des Gesamtertrags an Wasserkraftstrom erzeugt, da nur die Großkraftwerke effizient und ertragreich arbeiten. Da deren technisches Potenzial weitestgehend ausgeschöpft ist, ließe sich theoretisch eine nennenswerte Steigerung nur durch den Bau vieler kleiner Anlagen erzielen. Diese haben jedoch einen gewichtigen Nachteil, denn sie richten häufig - wie Sie zutreffend beschrieben haben - große ökologische Schäden an, wenn sie an bisher unverbauten Abschnitten von kleineren Flüssen und Bächen installiert werden.
Ich halte daher aus naturschutzfachlicher Sicht notwendige Restriktionen vor dem Hintergrund der technischen Ausbaupotenziale der Wasserkraft für erforderlich, da die Potenziale laut Studien des Umweltbundesamtes verglichen mit denen anderer erneuerbarer Energieträger gering sind. Der energiepolitische Nutzen insbesondere der kleinen Wasserkraft steht daher in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen ökologischen Schäden. Vorrangige Aufgabe für die Zukunft bleibt die Erhaltung und Modernisierung der bisherigen Anlagen unter verstärkter Berücksichtigung der Gewässerökologie.
Ferner gilt: Es kann und darf ein Ausbau nur über Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen vollzogen werden, wenn parallel zur Modernisierung eine ökologische Aufwertung der betroffenen Gewässer stattfindet. Zudem sollten Nutzungsrechte bei Kleinwasserkraftwerke nicht unbegrenzt fortgeschrieben werden, sondern Fortschreibungen ergänzend zur bestehenden Regelung vom guten ökologischen Zustand des Gewässers abhängig gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Lehmann