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Siegfried Kauder
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Frage von Johannes B. •

Frage an Siegfried Kauder von Johannes B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kauder!

Zur neuen Strafnorm zur Jugendpornographie.

1.) Die neue Strafnorm macht sehr viele bisher legale Verhaltensweisen illegal. Beispielsweise wird (wurde?) in Ausgaben der Jugendzeitschrift "Bravo" regelmäßig in sehr detaillierter Weise "das erste Mal" beschrieben. Deren Besitz (!!!) fällt nach meinem Rechtsverständnis ab heute (ausnahmsweise eindeutig) unter die neue Strafnorm, da jeweils das Alter des Erzählenden angegeben ist. Man kann sicher darüber streiten, ob diese Geschichten geschmackvoll sind oder nicht. Aber sind Sie nicht der Meinung, es wäre Ihre Aufgabe als Politiker gewesen, die Öffentlichkeit über das Inkrafttreten einer derart weitreichenden Strafnorm in breitem Umfang und mit all ihren Konsequenzen zu informieren?

2.) Sind Sie nicht der Meinung, daß sich für jeden Bürger durch einen Blick ins Gesetz ergeben können muß, welches Verhalten strafbar ist und welches nicht? Soweit ich weiß, ist das ein grundrechtsgleiches Recht ("Bestimmtheitsgrundsatz").

3.) Halten Sie es für möglich, pornographische Aufnahmen eines Jugendlichen von pornographischen Aufnahmen eines jüngeren Erwachsenen (<= 30 Jahre) zu unterscheiden, in objektiver Weise? Oder wodurch zeichnen sich Ihrer Meinung nach sexuelle Handlungen gerade unter 18 Jahre alter Personen gegenüber denen über 18 Jahre alter Personen aus?

4.) Finden Sie es richtig, durch die Schaffung von Strafnormen, bei denen schon aus Prinzip in den meisten Fällen das Vorliegen des Tatbestandes völlig unklar sein wird, eine Rechtslage zu schaffen, in der der Bürger eben gerade nicht mehr weiß, was erlaubt ist und was nicht? Bedenken Sie bitte, daß der Staat nicht das Recht hat, durch die Schaffung unklarer Strafnormen und Schaffung von diffuser Angst das Verhalten seiner Bürger einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Becker

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Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Frage vom 05.11.2008. Der Schutz von Minderjährigen ist für mich wie auch für die CDU/CSU-Fraktion ein wichtiges Anliegen. Um Strafbarkeitslücken im bisherigen deutschen Strafrecht zu schließen und einen Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union in deutsches Recht umzusetzen hat der Deutsche Bundestag das von Ihnen angesprochene Gesetz beschlossen.

Ziel ist es Kinder und Jugendliche vor sexuellen Handlungen, die unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt vorgenommen werden und vor dem Versuch des sexuellen Missbrauchs zu schützen. Des weiteren wird mit dem Gesetz die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Schriften auf pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von Jugendlichen zum Gegenstand haben, ausgedehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder